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Zusatzleistungen zur AHV/IV

30. November 2023
Eine neue Software und revidierte Anschlussvereinbarungen folgen im Jahr 2024.

NEUE SOFTWARE

Der Bereich Zusatzleistungen zur AHV / IV und den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bearbeitet die Fälle seit vielen Jahren mit der Anwendung «Zuscalc». Die Fachapplikation entspricht technologisch nicht mehr den aktuellen Standards. Zudem werden die gesetzlichen Änderungen immer komplexer und häufiger.

Bei den Fachapplikationen für die Durchführung der Zusatzleistungen hat sich seit ein paar Jahren die Software der Stadt Zürich «ZLPro» als allgemeiner Standard durchgesetzt. Sie wird praktisch von allen grossen und mittelgrossen Gemeinden des Kantons mit Erfolg eingesetzt. Eine valable Alternative zu dieser Softwarelösung besteht nicht. Für die Einführung von «ZLPro» bewilligt der Stadtrat gebundene Ausgaben von einmalig 60'000 Franken und jährlich wiederkehrend 40'000 Franken. Die Programmumstellung wird im Jahr 2024 erfolgen.


NEUE ANCHLUSSVEREINBARUNGEN

Die Stadt führt seit vielen Jahren für die Gemeinden Lindau und Weisslingen die Zusatzleistungsfälle zur AHV / IV. Die Zusammenarbeit ist konstant gut und die Leistungsbeziehenden beider Anschlussgemeinden schätzen den persönlichen Kontakt, die Beratung und die vergleichsweise speditive Bearbeitung ihrer Gesuche und Anliegen durch die Durchführungsstelle der Stadt Illnau-Effretikon. Die Anschlussgemeinden entschädigen Illnau-Effretikon mit einer seit Jahren unveränderten Fallpauschale von 700 Franken pro Jahr. Diese Fallpauschale ist nicht mehr kostendeckend. Sie wird auf 890 Franken erhöht. Die Gemeinderäte von Lindau und Weisslingen haben dieser Neuregelung per 1. Januar 2024 zugestimmt.

ZU DEN BESCHLÜSSEN DES STADTRATES
SRB-Nr. 2023-239
SRB-Nr. 2023-240