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Sitzung des Stadtparlamentes

5. Dezember 2025
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

26. SITZUNG VOM 4. DEZEMBER 2025
AMTSDAUER 2022-2026
4. AMTSJAHR 2025/2026
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLUSS

1.
Geschäft-Nr. 2025/106
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Budgets 2026, mit Festsetzung des Steuerfusses, sowie Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2025 - 2031 

BESCHLUSS
Budget nach Bereinigung und unter Vornahme von Änderungen gegenüber dem stadträtlichen Antrag genehmigt.

ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand                                  Fr.        
144'776'850.-
Ertrag                                      Fr.        149'164'800.-

INVESTITIONSRECHNUNG VERWALTUNGSVERMÖGEN
Ausgaben                                Fr.        
41'214'000.-
Einnahmen                              Fr.          3'825'000.-

INVESTITIONSRECHNUNG FINANZVERMÖGEN

Ausgaben                                Fr.         4'857'000.-
Einnahmen                              Fr.         2'229'000.-

Festsetzung des Steuerfusses auf 113 % der einfachen Staatssteuer.

Entnahme aus Vorfinanzierungen von Fr. 90'900.-

Gutschreibung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung von Fr. 4'387'950.- auf das Eigenkapital.

Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2025 – 2029 und der Langfristperspektive 2030 – 2031.

Die Grundentschädigung der Mitglieder des Stadtparlamentes wird von Fr. 1'400.- auf 1'300.- gesenkt (Art. 18 Abs. 1 EntschVO). Die um diese Bestimmung angepasste Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden (IE 100.01.03; EntschVO) wird genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Anpassung der Verordnung über die Entschädigung der Behörden (IE 100.01.03; EntschVO) kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die übrigen Bestandteile des Beschlusses ist das Referendum ausgeschlossen.

Gegen den gefassten Beschluss kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 11. Dezember 2025 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».


Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Urs Gut, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär