Stadtpolizei Illnau-Effretikon
Die Stadtpolizei Illnau-Effretikon erfüllt seit dem Jahr 2005 die kommunalpolizeilichen Aufgaben gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und sie ist ein zentraler Bestandteil des lokalen Sicherheitsdispositivs.
Der aktuell gültige Leistungsauftrag der Stadtpolizei datiert aus dem Jahr 2019. Er bildet die heutigen Rahmenbedingungen nur noch teilweise ab. Seitdem haben sich unter anderem verändert:
- die sicherheitspolizeilichen Anforderungen und Erwartungen der Bevölkerung,
- die Bedeutung von Community Policing,
- die Zusammenarbeit im Regionalverbund und mit der Kantonspolizei,
- die demografischen und strukturellen Bedingungen im Stadtgebiet,
- die Anforderungen an Qualitätsmanagement, Professionalität und Prävention.
Der Leistungsauftrag definiert verbindlich, in welchem strategischen Rahmen die Stadtpolizei ihre Aufgaben wahrnimmt. Er definiert die Leitlinien der Polizeiarbeit – insbesondere die Ausrichtung auf Bürgernähe, Prävention, Verhältnismässigkeit und Rechtskonformität und beschreibt die zentralen Aufgabenschwerpunkte in den Bereichen Sicherheitspolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei und Verwaltungspolizei. Zudem enthält er klar formulierte Leistungs- und Wirkungsziele mit entsprechenden Messgrössen, die eine überprüfbare und transparente Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Der Stadtrat genehmigt den ab Januar 2026 gültigen Leistungsauftrag für die Stadtpolizei. Im Bereich der strategischen Vorgaben legt der Stadtrat besonderen Wert auf eine Stärkung der bürgernahen Polizeiarbeit sowie auf eine erhöhte sichtbare Präsenz der Stadtpolizei im öffentlichen Raum. Dazu zählt auch die systematische Bewirtschaftung von Brennpunkten und ein regelmässiger Austausch mit der Bevölkerung und dem Gewerbe, um Anliegen frühzeitig zu erkennen und gezielt aufzugreifen. Der Leistungsauftrag betont zudem die Bedeutung präventiver Massnahmen, die durch konsequente Intervention und Repression ergänzt werden, wo dies erforderlich ist. Gleichzeitig wird ein effizienter und verantwortungsvoller Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen verlangt.
ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2025-272