Verpflichtungserklärung
Informationen zur Einreise in die Schweiz
Möchten Sie eine visumspflichtige Person in die Schweiz einladen?
Gerne nehmen wir die Verpflichtungserklärung im Stadtbüro entgegen.
So müssen Sie vorgehen bzw. diese Vorausetzungen müssen Sie erfüllen:
- Ihr Gast muss die für seinen Wohnort zuständige schweizerischen Vertretung im Ausland aufsuchen und dort ein Visum beantragen.
- Die schweizerische Vertretung im Ausland gibt Ihrem Gast das Formular «Verpflichtungserklärung» ab.
- Dieses Formular muss Ihr Gast ausfüllen und zu Ihnen in die Schweiz senden.
- Kommen Sie dann mit dem Formular beim Stadtbüro vorbei. Sie verpflichten sich, wenn nötig ungedeckte Kosten bis zu einem Betrag von 30'000.- Franken zu übernehmen.
- Das Stadtbüro prüft, ob Sie dazu in der Lage sind. Nehmen Sie daher aktuelle Lohnabrechnungen, Bankauszüge oder ähnliches mit.
- Das Stadtbüro prüft auch, ob Ihr Gast die nötige Reiseversicherung abgeschlossen hat.
- Anschliessend leitet das Stadtbüro die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
- Das Migrationsamt prüft die Angaben aus fremdenpolizeilicher Sicht. Es sendet danach das Formular an die schweizerische Auslandvertretung zurück.
- Diese entscheidet zum Schluss, ob Ihr Gast das gewünschte Visum erhält.
Bei Fragen melden Sie sich bitte an das Stadtbüro
Weitere Informationen
Schweizer Auslandvertretungen
Visumvorschriften
Migrationsamt des Kantons Zürich (Einreise)
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Verpflichtungserklärung (PDF, 116.34 kB) | Download | 0 | Merkblatt Verpflichtungserklärung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 052 354 24 24 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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07 Sicherheit | 052 354 24 24 | Kontaktformular |