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Alimentenhilfe

Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung.

Die Alimentenhilfe des kantonalen Amtes für Jugend- und Berufsberatung Region Ost, Wetzikon, nimmt im Auftrag der Stadt Illnau-Effretikon die Anträge auf Bevorschussung entgegen und besorgt das Inkasso beim verpflichteten Elternteil.


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Alimentenhilfe


KONTAKT

Amt für Jugend- und Berufsberatung Kanton Zürich, Region Ost
der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster

Alimente und Kleinkinderbetreuungsbeiträge
Spitalstrasse 3
Postfach 1499
8620 Wetzikon

Tel. 043 259 80 80
Mail alh.ost@ajb.zh.ch

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