Steuerrechnung
PROVISORISCHE RECHNUNG
Bis spätestens Ende Mai werden die provisorischen Rechnungen versendet. Sie erhalten Einzahlungsscheine mit vorgedruckten, empfohlenen Ratenzahlungen per 30. Juni, 30. September und 31. Dezember
Sie können Ihre provisorischen Faktoren hier anpassen.
SCHLUSSRECHNUNG
Sobald Ihre Steuererklärung definitiv eingeschätzt worden ist, erhalten Sie die Schlussrechnung mit Zinsabrechnung. Ein geschuldeter Restbetrag ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Die Auszahlung eines Guthabens erfolgt ebenso innert 30 Tagen. Möchten Sie die Zahlungsverbindung für die Rückerstattung ändern, können Sie dies hier vornehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 052 354 24 88 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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02 Finanzen | 052 354 24 80 | Kontaktformular |