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Wichtiges zur Gesuchstellung

ALLGEMEINE FÖRDERBEDINGUNGEN

Im Grundsatz gelten die Anforderungen der aufgeführten übergeordneten Fördermassnahmen auch als Voraussetzung für die Gewährung entsprechender Beiträge aus dem kommunalen Gesamtförderprogramm. Besonders wichtige Bedingungen der übergeordneten Fördermassnahmen (Hauptbedingungen) und ergänzende Bedingungen des Förderprogramms der Stadt Illnau-Effretikon finden Sie bei jeder Fördermassnahme einzeln erläutert.
 

ZUSTÄNDIGKEITEN

Über die Gewährung von Beiträgen des kommunalen Gesamtförderprogramms entscheidet das Ressort Hochbau unter Einhaltung der Ausgabenkompetenzen gemäss der städtischen Weisung zu Ausgaben und Krediten.

Ansprechpartner ist Alex Herzog, Fachverantwortlicher Energie.
Kontaktangaben siehe unten.
 

FORM DER GESUCHSTELLUNG

Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt über die Förderplattform der Stadt Illnau-Effretikon. Sie können sowohl Förderbeiträge der Stadt wie auch solche des Kantons Zürich beantragen. Gesuche für Beiträge des Bundes reichen Sie bitte direkt bei der zuständigen Stelle ein.

Für den GEAK Plus brauchen Sie kein Gesuch bei der Stadt zu stellen. Den Förderbeitrag für einen GEAK Plus rechnen die Beraterinnen und Berater direkt mit der Stadt Illnau-Effretikon ab. Die Auszahlung kann erst nach Prüfung und Auszahlung durch den Kanton Zürich erfolgen.

Als Auftraggeber weisen Sie Ihre GEAK-Beraterin oder Ihren GEAK-Berater bitte auf das Angebot der Stadt hin.
 

INFORMATION FÜR DIE GEAK Plus-BERATERINNEN UND BERATER

Um den Förderbeitrag zu erhalten, reichen GEAK Plus Beraterinnen und Berater eine Rechnung mit der Frontseite des zugehörigen GEAK Plus Beratungsberichts bei der Stadt Illnau-Effretikon ein (Kontaktangaben siehe unten). Die Adressen der geprüften Gebäude müssen sowohl in den Dokumentennamen der Berichte als auch in der Rechnung aufgeführt sein. Bitte stellen Sie nach Möglichkeit Sammelrechnungen, um den administrativen Aufwand gering zu halten.

Der gesamte Beratungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. GEAK Plus-Beratende verrechnen ihren Kundinnen und Kunden ihren Aufwand inklusive Mehrwertsteuer und zählen anschliessend den kantonalen Förderbeitrag ab.

 

ZEITPUNKT DER GESUCHSTELLUNG

Gesuche für Förderbeiträge an bauliche Massnahmen (betrifft insbesondere die Förderbereiche 1 bis 5 und 8 bis 10) müssen vor der Durchführung der Massnahme, respektive vor Baubeginn, eingereicht werden. Eine nachträgliche Subventionierung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.


ANSPRUCH AUF FÖRDERBEITRÄGE

Förderbeiträge werden so lange ausbezahlt, bis das zur Verfügung stehende Gesamtbudget des Gesamtförderprogramms ausgeschöpft ist.

Die Genehmigung von Förderbeiträgen ist ausgeschlossen, wenn das Fördergesuch eine Massnahme betrifft, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf einen Förderbeitrag. Ablehnungen von Beitragsgesuchen werden schriftlich begründet. Die Förderzusage ist ein Jahr ab Datum der Zusage gültig. Bei einer späteren Ausführung verfällt der zugesprochene Förderbeitrag.

Kombinationen von förderberechtigen Massnahmen sind grundsätzlich möglich (Ausnahme: Massnahmen Gesamtsanierung Minergie oder Ersatzneubau Minergie-P; analog kantonalem Förderprogramm).

Sie befinden sich im Menü «Förderprogramm Energie».
Zur Übersicht und zu den Fördermassnahmen gelangen Sie hier.

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