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Erneuerbare Stromproduktion

FÖRDERBEREICH 5

ERNEUERBARE STROMPRODUKTION

Das Förderprogramm Energie der Stadt Illnau-Effretikon unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen zur erneuerbaren Stromproduktion. Welche Fördermittel Sie beantragen bzw. erhalten können, und welche Bedingungen Sie dazu erfüllen müssen, erfahren Sie in der Übersicht unten.
 

PHOTOVOLTAIKANLAGEN

FÖRDERBEITRAG BUND/PRONOVO

Die aktuellen Vergütungssätze der Einmalvergütung (EIV) bei pronovo finden Sie unter www.pronovo.ch > Einmalvergütung > Tarifrechner

 

FÖRDERBEITRÄGE STADT ILLNAU-EFFRETIKON

Maximale Flächenausnutzung bei der Anlagen-Dimensionierung:

  • Fr. 100.– pro zusätzlich installierte kW, maximal Fr. 10'000.–

Integrierte Anlage in Kernzone oder bei inventarisierten Objekten (nur Indachanlage):

  • Zuschlag von 50 % der EIV, maximal Fr. 5'000.–

 

BEDINGUNGEN EIV BUND

  • Für Anlagen mit einer Leistung von ≥ 30 kW wird der Leistungsbeitrag anteilsmässig über die Leistungsklassen berechnet.
  • Für integrierte Anlagen mit einer Leistung von ≥ 100 kW wird die Vergütung gemäss den Ansätzen für angebaute und freistehende Anlagen berechnet.
  • Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden durch den Bund jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Die aktuell geltenden Einmalvergütungen und ein Tarifrechner sind auf www.pronovo.ch verfügbar.
     

BEDINGUNGEN FÖRDERBEITRÄGE STADT ILLNAU-EFFRETIKON

  • Für den Förderbeitrag «Maximale Flächenausnutzung bei der Anlagen-Dimensionierung» ist ein Nachweis erforderlich, der aufzeigt in welchem Ausmass die Anlage über das wirtschaftliche Optimum hinaus dimensioniert wurde (zusätzlich installierte kW). Der Nachweis muss folgende Daten enthalten:
    • Nachvollziehbare Berechnung der wirtschaftlich optimalen Anlagengrösse.
    • Angenommener Eigenverbrauchsanteil, mit Begründung.
    • Gesamter Stromverbrauch (inkl. Eigenverbrauch) der Liegenschaft/des Unternehmens, welcher/m der Eigenverbrauch angerechnet wird.
  • Der Förderbeitrag kann bei Neubauten nicht beantragt werden.
  • Für den Förderbeitrag «Indachanlagen» wird vorausgesetzt, dass die «Indachanlage» aufgrund baurechtlicher Bestimmungen gefordert wird (Anlagenstandort in einer der Kernzonen oder inventarisiertes Objekt).

 

 

STATUS

  • verfügbar

     

Sie befinden sich im Menü «Förderprogramm Energie».
Zur Übersicht und zu den Fördermassnahmen gelangen Sie hier.

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