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Leitartikel Januar 2026; Stadträtin Brigitte Röösli

26. Januar 2026
Stadträtin Brigitte Röösli

PFLEGEFINANZIERUNG: HERAUSFORDERUNGEN FÜR UNSERE STADT

Ich werde immer wieder gefragt, wieso die Kosten für die Pflegeversorgung in Illnau-Effretikon so stark wachsen und ob wir als Stadt nichts dagegen un­ternehmen können. Mit diesem Artikel möchte ich einen Einblick in das sehr komplexe Thema der Pflege­finanzierung geben.


AMBULANT VOR STATIONÄR

Mit der Strategie «ambulant vor stationär» verfolgen Bund und Kanton das Ziel, die Kosten im Gesund­heitswesen zu senken. Es ist sinnvoll, Patientinnen und Patienten möglichst kurz im Spital zu behan­deln, denn viele Menschen halten sich lieber zu Hause auf. Dazu ist jeder Spitalaufenthalt sehr teuer und birgt Infektionsrisiken. Deshalb wurden in den letzten Jahren die ambulanten Versorgungsange­bote massiv ausgebaut.

Im Kanton Zürich sind gemäss Pflegegesetz die Ge­meinden für eine bedarfsgerechte Pflegeversor­gung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zustän­dig. Sie müssen sowohl die Pflegezentren als auch die ambulante Pflege sicherstellen und die entspre­chenden Restkosten übernehmen. Das bedeutet: In der Langzeitpflege tragen die Gemeinden jene Kos­ten, die nicht durch Versicherungen und den Selbst­behalt gedeckt sind. In der Akutversorgung hinge­gen übernimmt der Kanton die vollen Restkosten.


DEMOGRAFISCHER WANDEL UND STEIGENDER PFLEGEBE­DARF

Aus Sicht der Stadt ist es erstrebenswert, dass Menschen mit geringem Pflegebedarf mög­lichst lange zu Hause betreut werden. Dies entspricht meist auch dem Wunsch der Betroffenen. Diese Form der Pflege erfordert in der Regel weniger Personal und ist für alle Beteiligten kostengünstiger.

Die geburtenstarken Jahrgänge werden nun älter, gleichzeitig steigt die Lebenserwartung. Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der über 90Jährigen in unserer Stadt in den nächsten zehn Jahren ver­doppeln wird. Damit wächst der Unterstützungsbe­darf; bei der Langzeitpflege wird dies zu mehr Leistungen und folglich auch zu höheren Kosten führen.
 

DIE SPITEX: ZWISCHEN VERSORGUNGSPRLICHT UND KOSTEN

Zunehmend stellt sich auch die Frage, wie die Pflege und Betreuung künftig sichergestellt werden können. Neben den Altersinstitutionen wird dabei die Spitex eine Schlüsselrolle einnehmen. Die Spi­tex Kempt ist aufgrund einer Leistungsvereinbarung verpflichtet, ihre Dienstleistungen im gesamten Stadtgebiet anzubieten – unabhängig davon, ob je­mand beispielsweise im Zentrum von Effretikon oder in First lebt. Es kommt vor, dass eine Pflegefachperson für einen zehnminütigen Einsatz eine halbe Stunde Wegzeit in Kauf nehmen muss, die nicht verrechnet werden kann.

Auffallend ist, dass viele private Spitexorganisatio­nen die attraktiven Einsätze übernehmen – eher zentrumsnahe und in der Regel keine Kurzeinsätze. Da für sie dadurch weniger nicht verrechenbare Stun­den anfallen, können die privat organisierten Dienste oftmals hohe Gewinne ab­schöpfen. Ihre Einsätze sind zudem gut planbar. Für die öffentliche Spitex Kempt entsteht dadurch ein enormer Konkurrenzdruck: Während sich private An­bieter auf lukrative Fälle konzentrieren, muss sie weiterhin die umfassende Grundversorgung im ge­samten Stadtgebiet sicherstellen.


PFLEGENDE ANGEHÖRIGE UND NEUE FEHLANREIZE

Seit 2019 können pflegende Angehörige von einer Spitexorganisation angestellt werden. Was gut ge­meint war und auch dringend notwendig ist, wird nun leider oft ausgenutzt. Weil dieses Modell so luk­rativ ist, entstehen fast täglich neue Spitexorganisa­tionen, die sich ausschliesslich auf die Anstellung pflegender Angehöriger konzentrieren und die of­fensichtlich auf Kosten der Steuerzahlenden satte Gewinne erzielen. Aktuell rechnen mehr als 60 Spi­texorganisationen ihre Restkosten mit der Stadt Ill­nau-Effretikon ab, was auch zunehmend zu einem grossen administrativen Aufwand führt.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat nun auf diese Entwicklung reagiert und die Ansätze für die Restkosten von Leistungen durch pflegende Angehörige per Anfang 2026 reduziert.

Grundsätzlich liegt die Überprüfung der Notwendig­keit und des Umfangs der verrechneten Leistungen bei den Krankenversicherern. Erheben diese keine Einwände, ist die Stadt verpflichtet, ihren Anteil ebenfalls zu bezahlen. Die Gemeinden – so auch wir – stellen jedoch fest, dass teilweise unrealistisch hohe Kosten verrechnet werden. Deshalb werden die eingehenden Rechnungen zunehmend nicht mehr nur «formal» geprüft, sondern vertiefter kontrolliert.­

Fazit: Als Stadt können wir nur begrenzten Einfluss auf die steigenden Kosten in der Grundversorgung ausüben. Wir fördern ein gutes ambulantes Angebot und Wohnformen, die es den älteren Menschen ermög­lichen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben.

Auch die Bevölkerung kann dazu beitragen, dass die Kosten nicht weiter explodieren: Indem sie sich bei Bedarf frühzeitig geeignete Unterstützung für das Leben zu Hause organisiert, sich vor der Wahl einer Spitexorganisation gut informiert, Rechnungen selbst sorgfältig prüft.­ Übrigens: Die Spitex Kempt bietet ebenfalls Anstellungen für pflegende Angehörige an.

 

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