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Zürcher Heimatschutz rekurriert gegen Inventarentlassung

17. Oktober 2022
Die Umsetzung des Volksentscheides zur Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» verzögert sich damit.

Der Stadtrat wurde heute vom Baurekursgericht des Kantons Zürich darüber informiert, dass der Zürcher Heimatschutz gegen die durch den Stadtrat beschlossene Entlassung des Gebäudes Usterstrasse 23 in Illnau aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte einen Rekurs eingereicht hat.

Die Stimmberechtigten haben am 29. November 2020 über die kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» abgestimmt. Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Stadtrates wurde abgelehnt.

Um den Volksentscheid umsetzen zu können, sind die Gebäude Usterstrasse 23 und 25 zurückzubauen. Dies ist nur möglich, wenn das Gebäude Usterstrasse 23 aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen wird. Der Stadtrat hat am 8. September 2022 die Inventarentlassung aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau beschlossen. Dieser Entscheid wird nun vom Zürcher Heimatschutz angefochten.

Der Stadtrat wird innert der 30-tägigen Frist die Argumente des Heimatschutzes prüfen und seine Rekursvernehmlassung beim Baurekursgericht einreichen.

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