Kopfzeile

Inhalt

Inventar kommunale Naturschutzwerte

NATURWERTE-INVENTAR

Seit dem im Jahr 2016 vollzogenen Zusammenschluss mit der ehemaligen politischen Gemeinde Kyburg verfügte die Stadt Illnau-Effretikon plötzlich über zwei Inventare zu Naturwerten. Die beiden bestehenden Inventare stammen vom am 8. September 2011 (Illnau-Effretikon) bzw. vom 29. September 1986 (Kyburg).

Einzelne Objekte wurden zusätzlich durch die früheren Bau- und Zonenordnungen (BZO) erfasst. Auf dem vereinigten Stadtgebiet sammeln sich insgesamt knapp 300 Objekte von kommunaler Bedeutung. Diese wurden aber nicht nach einheitlichen Kriterien erhoben.

Der Stadtrat hatte sich im Rahmen seiner Legislaturplanung - und bei der Erarbeitung des Schwerpunktprogrammes zur Amtsdauer 2018 – 2022 - das Ziel gesetzt, die Artenvielfalt in der Stadt zu erhalten. Damit er darüber hinaus auch das sich auferlegte Postulat der Biodiversitätssteigerung erfüllen konnte, galt es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

In der Folge beauftragte der Stadtrat im Jahr 2020 den Bereich Naturschutz der Abteilung Tiefbau mit der Überarbeitung des Inventars.

Mit Vertretenden der Landwirtschaft wurden die beiden separaten, und nach unterschiedlichen Kriterien und Zeitpunkten entstandenen, Inventare geprüft und vereinheitlicht.

Mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 (SRB-Nr. 2023-219) und vom 22. Mai 2025 (SRB-Nr. 2025-115) hat der Stadtrat das neue Inventar erlassen.

Das Inventar können Sie über das städtische Geografie-Informations-System «WebGis» abrufen.

 

SCHUTZVERORDNUNG

Im Einklang mit der Überarbeitung des Naturwerteinventars hat der Stadtrat auch die Schutzverordnung überarbeiten lassen. Dazu fanden Konsultationen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern statt. Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 hat der Stadtrat Schutzverordnung revidiert (SRB-Nr. 2025-115). Sie tritt per 1. August 2025 in Kraft.

Zur Pflege und Bewirtschaftung von Gebieten und Objekten, die durch die Schutzverordnung erfasst werden, können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Ausrichtung einer finanziellen Entschädigung beantragen. Grundlage dazu bietet das entsprechende Reglement. Die Neufassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Auszahlungsbeiträge können mit diesem Formular beantragt werden.

Die wertvolle Arbeit privater Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer trägt dazu bei, dass damit die grundlegenden Ziele des Inventars, der Verordnung und auch die übergeordnete Zielsetzung des Stadtrates, die Biodiversität und die naturkundlichen Werte zu erhalten und zu fördern, erreicht werden.

 

INKRAFTTRETEN DER NEUFASSUNGEN

Die aktuell noch gültigen Fassungen der Schutzverordnung und des Beitragsreglementes finden Sie am unteren Seitenende in der Rubrik «Gesetzessammlung».

Die Schutzverordnung tritt am 1. August 2025, das Beitragsreglement am 1. Januar 2026 in Kraft.

Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Direkt-Zuschrift, die sie über die Revision und deren Folgen orientiert.

 

 

 

Zugehörige Objekte