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Privater Gestaltungsplan Hirschacher

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seit 60 Jahren ist der Produktionsbetrieb der Lamprecht Pflanzen AG in Horben ansässig. Seither hat er sich stetig weiterentwickelt und ist in seinen Dimensionen gewachsen. Nun beabsichtigt das Unternehmen, seinen Produktionsstandort umweltfreundlicher und effizienter zu betreiben, die Arbeits- und  Verkehrssicherheit sicherzustellen und die interne Logistik zu verbessern. Da dies mit der heute für die Landwirtschaftszone geltenden Gesetzgebung nicht mehr vereinbar ist, bedarf es der Ausarbeitung eines Privaten Gestaltungsplanes. 

 

ZUSTIMMUNG DURCH DAS STADTPARLAMENT

Auf Antrag des Stadtrates hat das Stadtparlament an seiner Sitzung vom 23. März 2023 dem Gestaltungsplan zugestimmt. Nachdem die 60-tägige Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, wurden die Unterlagen der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung weitergeleitet.

zu den Dokumenten

 

KOMMUNALE NUTZUNGSPLANUNG
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN
«HIRSCHACHER»; HORBEN

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Der Stadtrat hat am 25. November 2021 beschlossen, den Privaten Gestaltungsplan «Hirschacher», Horben, im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.

Die Lamprecht Pflanzen AG beabsichtigt, ihren Produktionsstandort in Horben bei Illnau umweltfreundlicher und effizienter zu betreiben, die Arbeits- und Verkehrssicherheit auf dem Betriebsareal sicherzustellen und die interne Logistik zu verbessern. Für das Areal in der Landwirtschaftszone hat sie einen privaten Gestaltungsplan erarbeitet.

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. In der Zeit vom 2. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 liegen die Unterlagen öffentlich auf. Die Akten sind einsehbar im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. Stock), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf der Internetseite www.ilef.ch/hirschacher. Während der genannten Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 31. Januar 2022 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

2. Dezember 2021
Abteilung Hochbau

Stadtratsbeschluss SRB-Nr. 2021-247
Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV und § 7 PBG
Bestimmungen
Situationsplan 1:500

Zugehörige Objekte