Privater Gestaltungsplan Gupfen, Illnau
UM DAS GEHT ES
VORGESCHICHTE
Im Jahr 2017 konnte die Stadt das Grundstück an der Effretikonerstrasse 6, Illnau, vom Kanton Zürich erwerben. Mit dem Kauf war die Auflage verbunden, dass das Areal zukünftig der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Nach der Evaluation einer geeigneten Bauträgerschaft hat die Stadt im Jahr 2019 mit der gemeinnützigen Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, den Kaufvertrag mit der Auflage zur Umsetzung des städtischen Konzepts «WohnenPlus» Gupfen abgeschlossen. In den Jahren 2020 und 2021 führte die Genossenschaft Sonnenbühl zusammen mit der Stadt einen Projektwettbewerb durch und erarbeitete den privaten Gestaltungsplan Gupfen. Nachdem die Planung im Jahr 2022 den regulären Genehmigungsprozess mit Einwendungsverfahren und kantonaler Vorprüfung durchlaufen hat, liegt eine bereinigte Fassung vor, in der die Auflagen von Kanton und Stadt berücksichtigt wurden. Nach mehrjähriger Entwicklungs- und Planungsarbeit unterbreitet der Stadtrat dem Stadtparlament den privaten Gestaltungsplan zur Genehmigung. Das Stadtparlament stimmte dem Planwerk am 7. September 2023 zu, die kantonale Genehmigung folgte am 25. Januar 2024.
Im April 2024 anerkannte die ursprüngliche Bauherrin, die Genossenschaft Sonnenbühl, dass sie das Projekt aufgrund der hohen Kosten nicht weiterverfolgen kann. Nach dem Rückzug der Genossenschaft erklärte sich die Bereuter Immobilien AG im April 2025 bereit, das zukunftsweisende Projekt zu übernehmen. Damit ist die Umsetzung des Wohn- und Pflegekonzeptes «WOHNENplus» gesichert.
RICHTPROJEKT
Das Grundstück umfasst 5'334 m2. Darauf befindet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Bauernhaus. Ebenso erstrecken sich auf dem Grundstück mehrere Nebengebäude, die abgebrochen werden dürfen. Massgebend für die Platzierung der neuen Bebauung ist der Einbezug des bestehenden und identitätsstiftenden Bauernhauses. Bei den zwei neuen Baukörpern in den Baubereichen A und B, die je einen Kopfbau zum Bauernhaus aufweisen, schliessen langgestreckte Gebäudeteile entlang der Gupfenstrasse und der Kempt an.
Dabei umfassen sie einen offenen Hofraum mit einem Obstgarten, Blumenwiesen und Feldwegen. Weitere Plätze und Gärten unterschiedlicher Stimmung und Öffentlichkeit sind ein wichtiger Bestandteil des Areals. Der asphaltierte Marktplatz an der Effretikonerstrasse erstreckt sich vom Gemeinschaftsraum in der bestehenden Scheune zum Laden im Baubereich A. Mit Bank, Brunnen und einem Lindenbaum in einem Kiesfeld bildet er einen dörflichen Treffpunkt in der Siedlung. Nördlich des Bauernhauses öffnet sich der «Nusshof» mit seinen Walnussbäumen und beim Bauernhaus wird ein Bauerngarten in dorftypischer Art angelegt. Im Norden des Geländes schliesst der Velounterstand die Raumabfolge ab.
Im Osen wird der Garten für Menschen mit Demenz («s’Gärtli») mit Erlebnisweg, Hochbeeten und Sitzbank direkt entlang dem Gebäude platziert. Indem die Wohngruppe für demente Menschen im Erdgeschoss angesiedelt wird, kann der Bezug zwischen Haus und Garten gestärkt werden.
GENEHMIGUNG BAUDIREKTION DES KANTONS ZÜRICH
VOM 25. JANUAR 2024
Das Stadtparlament hat dem privaten Gestaltungsplan mit Beschluss vom 7. September 2023 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Planung mit Verfügung Nr. KS-0902/23 vom 25. Januar 2024 genehmigt.
Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen ab dem 1. Februar 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie auf dieser Seite zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
1. Februar 2024
Abteilung Hochbau
Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 24. Januar 2024
Beschluss des Stadtparlamentes vom 7. September 2023
Erläuternder Bericht vom 3. April 2023
Bestimmungen vom 3. April 2023
Richtprojekt Architektur vom 23. Januar 2023
Richtprojekt Landschaftsarchitektur vom 23. Januar 2023
Situationsplan 1 : 500 vom 3. April 2023
Nachweis Lärmoptimierung vom 13. März 2023
Lärmschutznachweis Strassenverkehr vom 1. März 2023
Beurteilung Hochwasserschutz vom 13. Juni 2022
Lärmschutznachweis nach Anhang 6 LSV vom 10. August 2022
ZUSTIMMUNG DES STADTPARLAMENTES
SITZUNG VOM 7. SEPTEMBER 2023
Mit dem Privaten Gestaltungsplan Gupfen verfolgt die gemeinnützige Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, das Ziel, in Illnau an zentraler Lage eine Überbauung zu verwirklichen. Diese soll den Bedarf an verschiedenen, der Allgemeinheit dienenden Nutzungen decken. Dazu zählen eine Alterssiedlung mit 47 Wohnungen, zwei Pflegewohngruppen für 22 Menschen, ein Entlastungsangebot für Angehörige und einen Detailhandel-Laden als vielfältiger Begegnungsort.
Im Jahr 2017 konnte die Stadt das Grundstück an der Effretikonerstrasse 6, Illnau, vom Kanton Zürich erwerben. Mit dem Kauf war die Auflage verbunden, dass das Areal zukünftig der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Nach der Evaluation einer geeigneten Bauträgerschaft hat die Stadt im Jahr 2019 mit der gemeinnützigen Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, den Kaufvertrag mit der Auflage zur Umsetzung des städtischen Konzepts WohnenPlus Gupfen abgeschlossen. In den Jahren 2020 und 2021 führte die Genossenschaft zusammen mit der Stadt einen Projektwettbewerb durch und erarbeitete den privaten Gestaltungsplan Gupfen. Nachdem die Planung im Jahr 2022 den regulären Genehmigungsprozess mit Einwendungsverfahren und kantonaler Vorprüfung durchlaufen hat, liegt eine bereinigte Fassung vor, in der die Auflagen von Kanton und Stadt berücksichtigt wurden. Nach mehrjähriger Entwicklungs- und Planungsarbeit unterbreitete der Stadtrat dem Stadtparlament den privaten Gestaltungsplan Gupfen zur Genehmigung.
ZUM BESCHLUSS DES STADTPARLAMENTES
Nr. 2023-32, Traktandum Nr. 4
ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG
Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 24. März 2022 beschlossen:
Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans «Gupfen», Illnau, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.
Das Planungsgebiet liegt in Illnau an zentraler Lage und umfasst das Grundstück Kat.-Nr. IE7555, an der Effretikoner- und Gupfenstrasse. Mit dem Privaten Gestaltungsplan «Gupfen» verfolgt die Genossenschaft Sonnenbühl, Uster, das Ziel, eine Alterssiedlung mit Wohnungen, Pflegewohngruppen, einem Entlastungsangebot für Angehörige und einem Quartierladen zu erstellen.
Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 31. März 2022 und endet am 30. Mai 2022. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf www.ilef.ch/gupfen eingesehen werden. Innerhalb dieser Auflagefrist sind alle berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.
Einwendungen sind bis spätestens 30. Mai 2022 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.
31. März 2022
Stadtrat Illnau-Effretikon
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