Kopfzeile

Inhalt

Umzonung Areal Grendelbachstrasse, Effretikon

UM DAS GEHT ES

 

DAS AREAL

Das Areal Grendelbachstrasse umfasst 6’800 m2 und liegt in der Zone für Öffentliche Bauten Ö lll. Es grenzt an das ebenfalls in der Zone Ö lll liegende Elektro-Bildungs-Zentrum (EBZ) und an den Grendelbach und wird ansonsten von Wohn- und Kernzonen umschlossen. Die konsequente planerische Folge des Wegzuges des Werkhofes mit Feuerwehrlokal ins Gebiet Eselriet ist die Umzonung der freiwerdenden Fläche an der Grendelbachstrasse in eine Wohnzone.

Umzonung

 

BESTANDTEILE DER TEILREVISION

Die Abteilung Hochbau hat die Suter von Känel Wild AG, Zürich, mit der Planung der Umzonung betraut. Diese bearbeitete bereits die eingangs erwähnte Einzonung im Gebiet Eselriet und ist mit den planerischen und rechtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

Die Bestandteile der «Teilrevision Grendelbachstrasse» sind folgende:

  • Zonenplan 1 : 1000 vom 30. Januar 2025
  • Erläuternde Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom 30. Januar 2025
  • Beilage Holinger: Auslegeordnung zu Themenbereichen Boden, Abfall, Grundwasser, Naturgefahren, Gewässerraum und Revitalisierung vom 10. März 2023

 

INHALTE DER TEILREVISION

ZONENPLAN

Im Zonenplan 1 : 1000 ist die Umzonung von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone W 2.6.0 in Form einer «Vorher-Nachher»-Darstellung farblich abgebildet.

 

ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV UND § 7 PBG

Gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) steht die Stadt in der Pflicht, der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, wie die Nutzungsplanänderung die Ziele und Grundsätze der übergeordneten Planung berücksichtigt und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt. In Kapitel 6, Auswirkungen der Teilrevision, wird dargelegt, dass das städtische Vorhaben die übergeordneten Regeln einhält und dass die Umzonung Grendelbachstrasse zweck- und rechtmässig ist.

Der Mitwirkungsbericht gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) ist ab Seite 16 vorgesehen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wonach die nach- und nebengeordnete Planungsträger (Nachbargemeinden sowie Regionalplanung Winterthur und Umgebung) anzuhören und die Pläne während 60 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Mögliche Einwendungen sind entweder in die Revision einzuarbeiten oder es ist zu begründen, weshalb nicht darauf eingegangen wird.

 

BERICHT HOLINGER AG, AUSLEGEORDNUNG

Mit Datum vom 10. März 2023 liegt ein Bericht des Ingenieurbüros Holinger AG, Winterthur, vor. Auftraggebende waren die städtischen Verwaltungsbereiche Hochbau / Immobilien und Tiefbau / Umwelt. Für die Objektstrategie Areal Grendelbach wurde eine Auslegeordnung zu Umweltthemen eingeholt:

Da das Areal von der Feuerwehr genutzt wurde, könnten Altlasten vorhanden sein. Es besteht aber keine Pflicht für eine Untersuchung, da kein konkreter Verdacht besteht. Auch ist keine Beurteilung der hydrogeologischen Bedingungen notwendig, da diese mit einem Neubauprojekt ohnehin erforderlich werden.

Mit der Revision der Gefahrenkarte hat sich das Gefährdungsbild am Grendelbach relativiert; der Handlungsdruck bezüglich Hochwasserschutz ist kaum von Bedeutung.

Bei der Erstellung des Berichtes war der Gewässerraum noch nicht festgesetzt. Seit dem 28. Januar 2025 ist dieser nun rechtskräftig. Da er mit 9.1 m zur Gewässerachse festgelegt wurde und die Grundstücksgrenze 11.0 m Abstand aufweist, erschliessen sich dadurch keine Einschränkungen. Empfehlenden Charakter hat die Aussage, wonach als längerfristiges Ziel die ökologische Aufwertung des Grendelbachs angegangen werden könnte.

Aufgrund des Berichts lässt sich schlussfolgern, dass keine kritischen Aspekte bestehen, die einer Umzonung entgegenstehen würden.

 

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

AMTLICHE PUBLIKATION VOM 17. JULI 2025

Der Stadtrat hat am 20. Februar 2025 beschlossen, die Teilrevision des Zonenplans «Umzonung Grendelbachstrasse» im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.

Sobald das neue Feuerwehr- und Werkgebäude im Gebiet Eselriet bezogen wird, soll das Areal an der Grendelbachstrasse von der Zone für Öffentliche Bauten in die Wohnzone W 2.6 umgezont werden.

Die öffentliche Auflage und Anhörung der Planvorlage dauert 60 Tage. In der Zeit vom 17. Juli 2025 bis 16. September 2025, liegen die Unterlagen öffentlich auf. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während der ordentlichen Öffnungszeiten oder auf dieser Seite (unten im Menüpunkt «Formulare / Merkblätter») und auf www.mitwirkung-ilef.ch eingesehen werden. Innert dieser Frist können sich alle zum Inhalt der Teilrevision schriftlich äussern.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 16. September 2025 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten oder via www.mitwirkung-ilef.ch einzugeben. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

Abteilung Hochbau

Zugehörige Objekte