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Amtliche Vermessung, Erneuerung des Nachführungsvertrags

Mit Beschluss Nr. 2025-94 vom 16. April 2025 genehmigte der Stadtrat Illnau-Effretikon den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, Herren David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingeni-
eure AG.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel 
sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 

Die Akten können während 10 Tagen vom 2. Mai bis 12. Mai 2025 bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den Öffnungszeiten eingesehen werden. 
 

Abteilung Tiefbau 

Informationen

Datum
2. Mai 2025