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Kandidaturen

Diese Personen stellen sich für die Übernahme eines Amtes für die Amtsdauer 2026 – 2030 zur Verfügung.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind jeweils pro Gremium und in alphabetischer Reihenfolge (nach Nachnamen) aufgeführt. Welche weiteren Schritte im Verfahren nun folgen, ergibt sich aus den erläuternden Texten.

 

Die Listen mit den Kandidaturen für das Stadtparlament werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, hier publiziert.

 

KOMMUNALE ERNEUERUNGSWAHLEN
AMTSDAUER 2026 – 2030
SONNTAG, 8. MÄRZ 2026 (1. WAHLGANG)

STADTRAT
PUBLIKATION DER KANDIDATUREN
7 MITGLIEDER INKL. STADTPRÄSIDIUM

Auf die Einladung vom 6. November 2025 zur Einreichung von Kandidaturen wurden innert Frist die nachstehenden Personen vorgeschlagen (Auflistungen in alphabetischer Reihenfolge):

A. MITGLIEDER

NAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Binder Simon 1994 Ottikon Agronom ETH / Landwirt neu SVP
Hasler Andreas 1963 Effretikon Biologe / Raumplaner neu GLP
Huber Daniel 1985 Effretikon Kundengärtner neu SVP
Käppeli Michael 1971 Illnau Dr. oec. HSG Geschäftsführer ETH-Rat bisher FDP
Nuzzi Marco 1981 Effretikon lic.oec.pupl. Steuerberater / Unternehmer bisher FDP
Quadranti-Stahel Rosmarie 1957 Illnau Selbstständig bisher Mitte
Röösli Brigitte 1963 Effretikon Pflegefachfrau bisher SP
Wespi Philipp 1981 Illnau Unternehmer / Treuhandexperte  bisher FDP
Wüst Samuel 1964 Effretikon Bauingenieur bisher SP

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
9  Kandidierende


B. STADTPRÄSIDIUM

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Nuzzi Marco 1981 Effretikon lic.oec.pupl. Steuerberater / Unternehmer bisher FDP

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
1  Kandidierender
 

Die Namen erscheinen auf dem offiziellen Beiblatt, welches den Wahlunterlagen ergänzend beigefügt wird (alphabetische Reihenfolge).

Die Wahl erfolgt am 8. März 2026 mit einem leeren Wahlzettel (ohne Aufdruck der Kandidatennamen).

Für die Wahl des Stadtrates gelten insbesondere die Bestimmungen gemäss Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeord­nung (GO) sowie die Grundlagen, die sich aus dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) ergeben.

Informationen zu den Standorten der Wahlurnen und deren Öffnungszeiten finden Sie auf dem Stimmrecht­sausweis, der Ihnen als Stimmberechtigte/r zusammen mit den weiteren Unterlagen zugestellt wird. Die Unter­lagen orientieren auch zur Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.

Weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen sind auch unter www.ilef.ch/abstimmungen/informationen oder www.ilef.ch/wahlen2026 abrufbar.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Illnau-Effretikon

 

KOMMUNALE ERNEUERUNGSWAHLEN
AMTSDAUER 2026 – 2030
SONNTAG, 8. MÄRZ 2026 (1. WAHLGANG)

STÄDTISCHE BEHÖRDEN
BAUBEHÖRDE / SCHULPFLEGE / SOZIALBEHÖRDE
PUBLIKATION DER WAHLVORSCHLÄGE

Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 6. November 2025 sind innert Frist folgende gültige Wahlvorschläge zur Besetzung nachstehender Behörden eingereicht worden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind in alphabetischer Reihenfolge (Nachname) aufgeführt.
 

BAUBEHÖRDE

3 MITGLIEDER

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Binder Philipp 1977 Illnau Techniker HF HI neu SVP
Brogle Ivo 1964 Illnau Bauleiter / Dozent bisher parteilos
Fässler Stefan 1972 Effretikon lic.oec.pupl. neu FDP
Fuchs Dieter 1961 Effretikon Bauingenieur neu parteilos
Hausherr Sigrid 1965 Illnau Landschaftsarchitektin bisher parteilos

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
5 Kandidierende

 

SCHULPFLEGE

8 MITGLIEDER

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Graf Thomas 1974 Effretikon Reiseberater SBB bisher SVP
Grélat Clarissa 1977 Effretikon Kfm. Angestellte bisher parteilos
Hartmann Dario 1992 Effretikon Klassenlehrer Sek. neu SVP
Hürzeler Angela 1988 Effretikon Stv. Centerleiterin bisher Mitte
Imhasly Daniel 1962 Effretikon eidg. dipl. Leiter Kundendienst bisher FDP
Künzler Marco 1980 Effretikon Leitung Schulsozialarbeit bisher parteilos
Popov Michael 1981 Illnau Dr. Ing., Geschäftsführer neu FDP
Rensch Maria José 1976 Effretikon Fachverantwortliche Frühe Förderung bisher Mitte
Schmitz Gavin Franziska 1974 Illnau Mittelschullehrerin neu SP
Tüzer Meral 1982 Illnau MPA-Pharma-Assistentin neu SP
Widmer Stefan 1989 Effretikon Ökologe neu GLP

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
11 Kandidierende

 

SOZIALBEHÖRDE

6 MITGLIEDER

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Hofmann Anita 1965 Effretikon Detailhandelsfachfrau bisher SVP
Hunsperger Dominik 1979 Effretikon Gefängnis-Mitarbeiter bisher SVP
Meyer Andrea 1970 Effretikon Dipl. Pflegefachfrau neu Grüne
Nuzzi Eveline 1984 Effretikon Sozialversicherungsfachfrau eidg. FA bisher FDP
Schuler Regula 1971 Illnau Kaufm. Angestellte bisher SP
Zubek-Wilhelm Ruth 1961 Illnau Fachlehrperson Gestalten, pensioniert bisher Mitte

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
6 Kandidierende

 

In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Gemeindeordnung (GO) werden diese Wahlvorschläge amtlich bekanntgegeben.

Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 15. Januar 2026, angesetzt. Die Vorschläge können bis zu jenem Zeitpunkt zurückgezogen werden. Es können bis dahin aber auch neue Vorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Jeder Vor­schlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandi­datin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Die Abteilung Präsidiales stellt für die Wahlvorschläge geeignete Formulare zur Verfügung. Diese können im Stadthaus, Abteilung Präsidiales, 4. OG, oder via den städtischen Internetauftritt unter www.ilef.ch/wahlen2026 bezogen bzw. heruntergeladen wer­den.

Übersteigt die Zahl der abgegebenen Wahlvorschläge diejenige der zu besetzenden Mandate nicht und stimmen die Wahlvor­schläge nach Ablauf der zweiten, obgenannten Frist überein, werden die vorgeschlagenen Personen von der wahlleitenden Behörde, dem Stadtrat, ohne Durchführung eines Wahlganges im Stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt (Art. 11 Abs. 3 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 ff. Gesetz über die politischen Rechte). Sind die Voraussetzungen für jenes Verfahren nicht erfüllt, findet am Sonntag, 8. März 2026, für die betroffenen Behörden ein Urnenwahlgang mit leeren Wahlzetteln statt.

Die Namen der Kandidierenden erscheinen bei Durchführung einer Urnenwahl auf dem offiziellen Beiblatt, welches den Wahlun­terlagen ergänzend beigefügt wird (alphabetische Reihenfolge).

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Illnau-Effretikon

 

KOMMUNALE ERNEUERUNGSWAHLEN
AMTSDAUER 2026 – 2030
SONNTAG, 8. MÄRZ 2026 (1. WAHLGANG)

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE
7 MITGLIEDER INKL. PRÄSIDIUM
PUBLIKATION DER WAHLVORSCHLÄGE

Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 6. November 2025 sind innert Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

A. MITGLIEDER

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU
Bachmann Armin 1969 Effretikon Produktmanager neu
Bösiger Hans-Peter 1958 Bisikon Organisationsberater neu
Ehrle Rhéa Maria 2004 Illnau Ingenieurin i. A. bisher
Gerber Patricia Sarah 1980 Illnau Reisefachfrau bisher
Noureddine-Meier Ursula 1970 Illnau Personalfachfrau FA neu
Röthlisberger Jürg 1964 Illnau Dipl. Elektro-Ing. ETH neu
Vogel Linus 1998 Effretikon Informatiker neu

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
7  Kandidierende

 

B. PRÄSIDIUM

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU
Bachmann Armin 1969 Effretikon Produktmanager neu

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
1 Kandidierender

 

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften werden diese Wahlvorschläge amtlich bekanntgegeben.

Gleichzeitig wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 15. Januar 2026, angesetzt. Die Vorschläge können bis zu jenem Zeitpunkt, geändert oder zurückgezogen werden. Es können bis dahin aber auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden (Stadtrat, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon). Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2026). Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die Kandi­datin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Stimmberechtigt ist, wer als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon das 16. Altersjahr vollendet hat und über das Schweizer Bürgerrecht oder über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.

Wählbar sind die der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon angehörenden Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr vollendet haben.

Laut Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung ist das Stille Wahlverfahren bei Erneuerungswahlen ausgeschlossen. Für die Durchführung der Erneuerungswahlen wird grundsätzlich ein amtlicher Wahlzettel mit gedruckten Kandidatennamen verwendet, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Kandidieren mehr Personen als Mandate zu besetzen sind, erfolgt am 8. März 2026 eine Wahl mit einem leeren Wahlzettel. Die Namen der Kandidierenden werden auf einem Beiblatt, welches den Wahlunterlagen ergänzend beigefügt wird, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt (Art. 6 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung).

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss des Gesetzes über die politischen Rechte.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vor­schrif­ten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Ta­gen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, c/o Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben wer­den. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Wahlvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon

im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon

 

Notariatswahlkreis Illnau
Stadt Illnau-Effretikon
Gemeinde Lindau
Gemeinde Weisslingen
 

ERNEUERUNGSWAHL NOTAR/IN
AMTSDAUER 2026 – 2030
PUBLIKATION DES WAHLVORSCHLAGES


Auf die Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 6. November 2025 ist innert Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingegangen:

NACHNAME VORNAME JG. ORT BISHER/NEU
Bütler Markus 1979 Turbenthal bisher


In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekanntgegeben.

Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist bis 15. Januar 2026 angesetzt. Der Vorschlag kann bis zu jenem Zeitpunkt zurückgezogen werden. Es können aber auch neue Vorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft eingereicht werden (Stadtrat, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon). Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2026). Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

In das Amt des Notars/der Notarin ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich wählbar, die das vom Obergericht erteilte Wahlfähigkeitszeugnis vorweisen kann.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob diese Funktion schon bisher ausgeübt wurde, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in den Kreisgemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 i.V.m. § 39 lit. c. GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 8. März 2026 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Wahlkreisvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon