Begradigung Hinterbüelstrasse, Effretikon
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Abschnitt Illnauerstrasse bis Bahnhofstrasse
Durchführende Stelle
Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau
Angaben zur Auflage
Ort der Auflage:
Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Abteilung Tiefbau (3. OG)
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind auch unter www.mitwirkung-ilef.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital einsehbar.
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, spätestens bis 20. Mai 2026, in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, oder über www.mitwirkung-ilef.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzugeben.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20.05.2026
Kontaktstelle
Stadt Illnau-Effretikon
Abteilung Tiefbau
Märtplatz 29
8307 Effretikon