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Kommunale Naturschutzobjekte

23. April 2026
Teilentlassung Moosburgareal aus der Schutzverordnung

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat mit Beschluss vom 9. April 2026 (SRB-Nr. 2026-64) das kommunale Schutzobjekt E80b Moosburgareal gemäss den Erwägungen in drei Bereiche aufgeteilt (E80b, E80c und E80d) und der Teilbereich Brandriedwiese (Objekt E80c) aus der Verordnung zum Schutz der kommunalen Naturschutzobjekte entlassen. 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurechtsgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 

Abteilung Tiefbau

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SRB-Nr. 2026-64_Kommunale Naturschutzobjekte; Teilentlassung Moosburgareal aus der Schutzverordnung (PDF, 620 kB) Download 0 SRB-Nr. 2026-64_Kommunale Naturschutzobjekte; Teilentlassung Moosburgareal aus der Schutzverordnung