Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Kempt, Siedlungsgebiet von Illnau-Effretikon, Lindau und Winterthur
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Die Kempt ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen politischen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und die Gewässerraumdossiers entsprechend bereinigt.
Gestützt auf § 15 g HWSchV werden vom 25. Mai 2026 bis zum 24. Juli 2026 die Dossiers zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Kempt im Siedlungsgebiet von Illnau-Effretikon, Lindau und Winterthur, bestehend aus je einem technischen Bericht (2-teilig) und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden öffentlich zur Einsicht auf:
Stadt Illnau-Effretikon
Abteilung Tiefbau
Stadthaus, 3. OG
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter www.gewaesserraum.ch/publikationen/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerraume im kantonalen GIS unter www.geo.zh.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (in der Karte «Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)») ersichtlich.
Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 24. Juli 2026 mit schriftlicher Begründung und mit Vermerk «Einwendungen GWR [Name Gewässer], [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich