Entlassung, Bodenacherweg 1, Kyburg
Das Gebäude Bodenacherweg 1, Assek.-Nr. 5265 (INV) auf Kat-Nr. KY7837 ist kein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Liegenschaft wird aus dem Inventar der schützenswerten Bauten von kommunaler Bedeutung entlassen.
Die Akten sind während der Auflagefrist vom 25. Juni bis 25. Juli 2026 auf dieser Seite zur Einsichtnahme aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25.07.2026
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260611_SRB_Denkmalpflegeabklärung (INV) zu Gebäude Bodenacherweg 1, Kyburg; Inventarentlassung (PDF, 337 kB) | Download | 0 | 20260611_SRB_Denkmalpflegeabklärung (INV) zu Gebäude Bodenacherweg 1, Kyburg; Inventarentlassung |