Unterschutzstellung, Allmendstrasse 12, Kyburg
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Juni 2026, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes, die Unterschutzstellung der Liegenschaft Assek.-Nr. 5263 (INV) auf Grundstück Kat.-Nr. IE8175, Allmendstrasse 12, Kyburg festgesetzt.
Die Akten sind während der Auflagefrist vom 25. Juni bis 25. Juli 2026 auf dieser Seite zur Einsichtnahme aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25.07.2026
Zugehörige Objekte
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| 20260611_SRB_Denkmalpflegeabklärung (INV) zu Gebäude Allmendstrasse 12, Kyburg; Unterschutzstellung (PDF, 346 kB) | Download | 0 | 20260611_SRB_Denkmalpflegeabklärung (INV) zu Gebäude Allmendstrasse 12, Kyburg; Unterschutzstellung |