Bewilligung einer gebundenen Ausgabe, Umgestaltung Rütlistrasse, Effretikon (Teilausbau)
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 für die Strassensanierung Fr. 1'400'000.-, für den Kanalersatz Rütlistrasse, Abschnitt Moosburgstrasse bis Brandrietstrasse Fr. 725'000.- und für den Wasserleitungsersatz Rütlistrasse, Abschnitt Moosburgstrasse bis Brandrietstrasse Fr. 405'000.- als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 des Zürcher Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) bewilligt.
Die detaillierten Informationen zur Gebundenheit der Ausgabe in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht sind im Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-141, beschrieben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Postfach, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Illnau-Effretikon
Zugehörige Objekte
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| Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-141 vom 25. Juni 2026 (PDF, 478 kB) | Download | 0 | Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-141 vom 25. Juni 2026 |