Kopfzeile

Inhalt

Fussgängerschutz Hagenstrasse, Illnau

16. Juli 2026
Projektfestsetzung

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat mit Beschluss Nr. 2026-161 vom 9. Juli 2026, gestützt auf § 15 Abs. 2 des Strassengesetzes, das Bauprojekt «Fussgängerschutz Hagenstrasse» in Illnau festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Juli bis 17. August 2026 bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Sekretariat Abteilung Tiefbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zur Einsicht auf.

Abteilung Tiefbau

Zugehörige Objekte

Name Download
Beschluss-Nr. 2026-161 vom 9. Juli 2026 (PDF, 331 kB) Download 0 Beschluss-Nr. 2026-161 vom 9. Juli 2026