Kommunale Volksinitiative "Initiative Boden behalten - Zukunft gestalten" (Bodeninitiative); Publikation des Zustandekommens
Mit Beschluss vom 20. August 2026 hat der Stadtrat gestützt auf § 127 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) das Zustandekommen der durch das Initiativkomitee am 19. Mai 2026 eingereichten Volksinitiative «Initative Boden behalten - Zukunft gestalten» (Bodeninitiative) festgestellt (SRB-Nr. 2026-180).
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Illnau-Effretikon