Bewilligung gebundener Ausgaben, Sanierung Rappenhalde, Abschnitt Haus Nrn. 14 bis 18, Effretikon
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17. September 2026 zur Sanierung der Rappenhalde, Abschnitt Haus Nrn. 14 bis 18, Effretikon, für die Strassenarbeiten Fr. 325'000.- und für den Wasserleitungsersatz, Abschnitt Sportplatzstrasse bis Rappenhalde Nr. 18, Fr. 270'000.- als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 des Zürcher Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) bewilligt.
Die detaillierten Informationen zur Gebundenheit der Ausgabe in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht sind im Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-205, beschrieben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Postfach, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Illnau-Effretikon
Zugehörige Objekte
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| Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-205 vom 17. September 2026 (PDF, 559 kB) | Download | 0 | Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-205 vom 17. September 2026 |