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Sitzung des Stadtparlamentes

1. Oktober 2026
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

3. SITZUNG VOM 1. OKTOBER 2026
AMTSDAUER 2026-2030
1. AMTSJAHR 2026/2027
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK

 

 

DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2026/123
Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zur Teilrevision des Zonenplanes für die Umzonung des Areals Grendelbachstrasse

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2026/134
Antrag des Stadtrates betreffend Umsetzungsvorlage zur Kommunalen Volksinitiative «Verkauf Grundstück 'Alter Werkhof' ohne wertmindernde Auflagen - zum Wohl unserer Stadt»

BESCHLUSS:
Genehmigung der Umsetzungsvorlage ohne Gegenvorschlag.

 

 

B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE

1.
Geschäft-Nr. 2026/136
Interpellation Dominik Mühlebach, SP, Tamara Kuhn, SVP, und Mitunterzeichnende, betreffend städtische Kommunikation gegenüber jungen Menschen – Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

2.
Geschäft-Nr. 2026/150
Interpellation Arie Bruinink, Grüne, und Silja Benker, Grüne, betreffend Nachtbetrieb von Mährobotern – Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

3.
Geschäft-Nr. 2026/002

Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, und Mitunterzeichnende, betreffend ILEF-Digital – Fit bis 2030 – Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Die Beschlüsse unter Ziffer A.1 und A.2 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über den Beschluss kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 8. Oktober 2026 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Ralf Antweiler, Parlamentspräsident
Vanessa Fricker, Parlamentssekretärin