Wahlanordnung und Einladung zur Einreichung von Wahlvorschlägen; Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin, Amtsdauer 2027 - 2033
Im Frühjahr 2027 hat turnusgemäss die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027–2033 im Sinne von § 23 Abs. 1 lit. g der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; LS 161.1) zu erfolgen.
Der Stadtrat ordnet den ersten Wahlgang dieser Erneuerungswahl auf Sonntag, den 28. Februar 2027, an. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 6. Juni 2027 statt.
Die Wahl wird in Anwendung der Bestimmungen von Art. 10 Ziff. 6 der Gemeindeordnung der Stadt Illnau-Effretikon (GO; IE 100.01.01) sowie von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) durchgeführt.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname) (§ 24 VPR).
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (vgl. § 51 GPR). Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang.
Untenstehend befindet sich ein geeignetes Formular zum Download. Dieses ist auch via praesidiales@ilef.ch oder direkt beim Stadtbüro im Erdgeschoss des Stadthauses erhältlich.
In Anwendung von § 48 ff. GPR zum Vorverfahren sind die Wahlvorschläge bis spätestens 8. Dezember 2026 (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach der Publikation) beim Stadtrat einzureichen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, aber auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Stadtrat erklärt die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Dazu darf nicht mehr als eine Kandidatin bzw. ein Kandidat vorgeschlagen werden und die zunächst vorgeschlagene Person muss mit dem definitiven Wahlvorschlag übereinstimmen.
Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird die Urnenwahl am 28. Februar 2027 mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Namen der offiziellen und definitiv vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Illnau-Effretikon
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wahlvorschlagsformular Erneuerungswahl Friedensrichter/in Amtsdauer 2027-2033 (PDF, 1.2 MB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular Erneuerungswahl Friedensrichter/in Amtsdauer 2027-2033 |