Natur im Siedlungsraum
Typische Pflanzen- und Tierarten des Siedlungsraumes sind stark unter Druck: Verdichtetes Bauen, fehlende Grünflächen mit einheimischen Pflanzen, Strassen, Barrieren, Licht, Mangel an Versteck- oder Fortpflanzungsmöglichkeiten, fehlende oder falsche Nahrung, Konkurrenz durch invasive Neophyten sowie der abrupte Wechsel des überbauten Gebietes auf intensiv genutztes Landwirtschaftsland bewirken eine Abnahme der Pflanzen und Tierarten. Trotz allem birgt der Siedlungsraum ein grosses Potenzial für eine vielfältige Pflanzen- und Tiergemeinschaft. Dadurch gewinnt auch der Lebensraum des Menschen an Qualität und Erlebniswert.
Mit dem Konzept «Ziele und Massnahmen für die Förderung einer naturnahen Umgebung» hat der Stadtrat 2022 konkrete Massnahmen und Vorgehensweisen festgelegt, um die geforderte ökologische Aufwertung im Siedlungsraum umzusetzen.
RICHTLINIE BEI NEU- UND UMBAUTEN
Auf der Basis des obgenannten Konzeptes wurden konkrete Richtlinien für die Anforderungen zum ökologischen Ausbleich bei Neu- und Umbauten formuliert. Diese Anforderungen sind verbindlich für Neubau-, Umbau- und Sanierungsprojekte privater und öffentlicher Bauherrschaften bei Arealüberbauungen, Projekte mit Gestaltungsplan und Bauten ab 6 Wohneinheiten. Sie gelten ebenso für öffentliche Neugestaltungen von Grün- und Strassenräumen. Für weitere Überbauungen im Siedlungsraum sind sie empfohlen.
Richtlinie Anforderungen ökologischer Ausgleich bei Neu- und Umbauten
Anhang Anforderungen ökologischer Ausgleich bei Neu- und Umbauten
Merkblatt «Umgebungsgestaltung beim (Um)Bauen»
Merkblatt «Der Naturnahe Garten: Vielfalt für Mensch und Tier»
EXTERNE LINKS
Folgend finden Sie Links zu speziellen Themen und Organisationen:
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Zu den Inhalten Naturschutzkonzept 2030, Naturschutzgebiete, Wald, Vernetzungsprojekt, Neophyten - Bekämpfung gebietsfremder Pflanzen
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 900.05.09 | Merkblatt Baumpflege und Vogelschutz | 10. Januar 2024 |
| 900.06.36 | Richtlinie Anforderungen ökologischer Ausgleich bei Neu- und Umbauten | 1. Juli 2022 |
| 900.06.38 | Anhang Anforderungen ökologischer Ausgleich bei Neu- und Umbauten | 1. Juli 2022 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Naturschutz | 052 354 32 15 | Kontaktformular |