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Denkmalpflege

Die Zürcher Gemeinden sind verpflichtet, schützenswerte Gebäude in einem Inventar zu erfassen. Inventarisierte Bauten stehen nicht automatisch unter Schutz. Über allfällige Schutzmassnahmen wird erst im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entschieden. Bauwillige sind deshalb verpflichtet sich zu erkundigen, ob ihr Haus im Inventar aufgeführt ist. Das gilt auch bei Umbauten, die keine Baubewilligung benötigen.

Das Inventar schützenswerter Bauten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Hochbau. Die Inventarblätter sind über den Online-Ortsplan abrufbar; das Inventar kann aber auch vor Ort bei der Abteilung Hochbau eingesehen werden.

Sie möchten an einem inventarisierten Gebäude Veränderungen vornehmen?
Was Sie im Zusammenhang mit Bauen und inventarisierten Objekten wissen müssen, erfahren Sie hier.

 

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