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Passerelle Girhalden

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Geschätzte Stimmberechtigte

Ihr Entscheid ist gefragt!

Gegen einen Beschluss des Grossen Gemeinderates wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. Der Stadtrat unterbreitet Ihnen daher eine Vorlage zur Abstimmung.

Die Abstimmungsfrage lautet:

«Stimmen Sie dem Projektierungskredit von Fr. 250‘000.- für den Neubau Passerelle Girhalden, Effretikon, zu?»

Die Erläuterungen zu dieser Vorlage finden Sie in der Abstimmungszeitung.

Die Frage kann mit «Ja» oder «Nein» beantwortet werden. Sie können auch auf eine Stimm­abgabe verzichten und das ent­sprechende Feld auf dem Stimmzettel leer lassen. Alle weiteren wichtigen Informati­onen zur Stimmabgabe finden Sie auf Ihrem Stimmrechtsaus­weis.

Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat empfehlen Ihnen, die Vorlage anzunehmen.

Beschluss des Stadtrates zur Anordnung der kommunalen Volksabstimmung auf 28. November 2021, SRB-Nr. 2021-180 vom 9. September 2021.
Publikation des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan, Ausgabe vom 23. September 2021

 

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE - DIE VORLAGE IM ÜBERBLICK

WESHALB EINE NEUE PASSERELLE?

Passerelle

Der Bahnübergang Girhalden in Effretikon wurde im Zusammenhang mit einer Beurteilung des Bahnliniennetzes im Jahr 2015 durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB aufgehoben. Im kommunalen Verkehrsrichtplan ist an dieser Stelle eine Verbindungsbrücke vorgesehen.

Für die Erstellung einer neuen Überführung über die Bahnlinie konnte mit den SBB eine Einigung u.a. in finanzieller Hinsicht erzielt werden. Von den Gesamtkosten von Fr. 3.8 Mio. werden die SBB einen Beitrag von Fr. 1.0 Mio. an eine neue Brücke leisten. Ein erster Teilbetrag von Fr. 500'000.- wurde bereits von den SBB an die Stadt überwiesen. Zunächst sahen die SBB vor, den Restbetrag dann zu überweisen, wenn die Wegverbindung im Rohbau erstellt ist. Mittlerweile haben die SBB kommuniziert, dass sie die zweite Zahlung in jedem Fall im Sinne einer Kompensation für den aufgehobenen Bahnübergang ausrichten – unerheblich davon, ob das Brücken-Bauwerk erstellt wird. Seitens des Bundes ist ebenso mit einem Kostenbeitrag von rund Fr. 690'000.- zu rechnen. Für die Stadt verbleibt eine Investition von ca. Fr. 2'072'000.-.

In einer ersten Phase wurde ein Vorprojekt mit einer Kostengenauigkeit von +/- 20 % erarbeitet. Im nächsten Schritt ist ein Bauprojekt zu erstellen und der Bewilligungsprozess, wie ihn das Strassengesetz vorsieht, einzuleiten. Hierfür wurde durch den Grossen Gemeinderat (Stadtparlament) ein Projektierungskredit von Fr. 250‘000.- gesprochen.

 

VOLKSTABSTIMMUNG

Urne

Gegen diesen Beschluss des Grossen Gemeinderates ergriffen am 17. Juni 2021 14 Mitglieder des Parlamentes rund um die Gemeinderäte Stefan Eichenberger, FDP, und René Truninger, SVP, gestützt auf § 7 Ziff. 3 der Gemeindeordnung das Fakultative Referendum.

Der Stadtrat erklärte an seiner Sitzung vom 1. Juli 2021 das eingereichte Referendum als zu Stande gekommen. Die Stimmberechtigten entscheiden mit dieser Vorlage nun an der Urne über den Projektierungskredit.

 

 

 

 

HINTERGRUND

POLITISCHE RECHTE - REFERENDUM

Referendum

§ 7 der Gemeindeordnung der Stadt Illnau-Effretikon beschreibt das «Fakultative Referendum»:

«Die Stimmberechtigten entscheiden ferner an der Urne über Beschlüsse des Grossen Gemeinderats:

  1. wenn die Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Mitglieder des Grossen Gemeinderats dies in der gleichen Sitzung beschliesst;
     
  2. wenn innert dreissig Tagen von der Bekanntmachung des Beschlusses an mindestens 500 Stimmberechtigte beim Stadtrat das schriftliche Begehren um Durchführung der Gemeindeabstimmung stellen;
     
  3. wenn innert der gleichen Frist mindestens ein Drittel der Mitglieder des Grossen Gemeinderats ein solches Begehren stellt.» (Behörden-, oder auch Parlamentsreferendum).
     

RAUMPLANUNG - WAS IST EIN AGGLOMERATIONSPROGRAMM?

Agglomeration

Mit den Agglomerationsprogrammen beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen (und Gemeinden), die mit ihren Entwicklungsprojekten die Verkehr- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen.
 

 

 

 

 

 

 

RAUMPLANUNG - WAS IST EIN RICHTPLAN?

Richtplan

Ein Richtplan ist ein Instrument der Raumplanung und wird auf Gemeinde-, Kantons- sowie Bundesebene geregelt und angewendet.

Richtpläne legen aufgrund übergeordneter Leitbilder in den Grundzügen fest, wie die Kantone und Gemeinden die Gesamtstruktur ihrer Natur-, Landwirtschaft- und Siedlungs- und Erholungsräume mittel- und langfristig entwickeln sollen. Richtpläne müssen mindestens aufzeigen, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden und in welcher zeitlicher Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählen auch Verkehrswege.

Richtpläne sind behördenverbindliche Arbeits- und Führungsinstrumente der exekutiven Ebene (Bund, Kantone und Gemeinden). Die Behörden richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplanes aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen.

 

DIE VORLAGE IM DETAIL - UM DAS GEHT ES...

Die detaillierten Ausführungen finden Sie in der Abstimmungszeitung (auch "Beleuchtender Bericht").

 

WEITERE INFORMATIONEN

Weiterführende Unterlagen zum Geschäft (wie z. B. der umfassende Projektbericht) finden Sie hier. Diese Unterlagen standen dem Grossen Gemeinderat im Rahmen seiner Voprüfung bzw. -beratung zur Verfügung.

 

ÜBERMITTLUNG ABSTIMMUNGSUNTERLAGEN

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten im Laufe von Woche 44 zugestellt und müssen spätestens bis 6. November 2021 bei ihnen eingetroffen sein.

Unterlagen nicht erhalten?
Bitte setzen Sie sich mit unserem Stadtbüro in Verbindung: Tel. 052 354 24 24,E-Mail

 

RESULTAT

Das Resultat finden Sie im Laufe des Abstimmungssonntages vom 28. November 2021 hier.