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Gesuch für einen Waffenerwerbsschein

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Der Erwerb einer Waffe ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Bundesamt für Polizei fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. legt fest, für welche Waffen Privatpersonen eine Bewilligung benötigen.

Wer eine Waffe erwirbt (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung usw.) muss immer über ein gültiges Erwerbspapier – wie einen Vertrag, einen Waffenerwerbschein oder eine Ausnahmebewilligung verfügen. Dies unabhängig, ob die Waffe in einem Geschäft oder von einer Privatperson erworben wird.

Beim kantonalen WaffenbüroExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie die verschiedenen Abgrenzungen und weitere Informationen.

Unterlagen

Dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular ist eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass) beizulegen.

Das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein inklusive Beilagen können Sie online hier einreichen. Für den postalischen Weg lautet die Adresse: Stadtpolizei Illnau-Effretikon, Rikonerstrasse 15, 8307 Effretikon.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka vier Wochen. Die Gebühr beträgt Fr. 50.-.

 

Verfahren

Die gesuchstellende Person wird nach der Einreichung des Gesuches überprüft. Anschliessend erfolgt die Ausstellung eines Waffenerwerbscheines, sofern nichts dagegenspricht.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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