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Kehricht

Alle brennbaren, nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen, werden in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt. Kehricht und Sperrgut vor 7.00 Uhr, frühestens am Vorabend, bei den offiziellen Abfallbereitstellungsplätzen deponieren. Die Abfuhrdaten und Sammelkreise finden Sie hier.

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Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht.

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