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Öffentliche Auflage

25. Mai 2021
Der Private Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten» liegt öffentlich auf.

Mitten im Zentrum von Effretikon, an der Bahnhof- und Tagelswangerstrasse, direkt angrenzend an das städtische Land mit Stadthaus, Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) sowie Musikschule, befindet sich das Baufeld D des Masterplans Bahnhof West. Der Perimeter umfasst 4'169 m2, wovon sich 3'652 m2 im

Eigentum der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Habitat 8000 AG, Zürich, befinden. 268 m2 sind im Besitz der Stadt und die Bruggwiesenstrasse mit 249 m2 gehört je hälftig der Habitat 8000 AG und der Stadt.Die Grundeigentümerin hat mit Mitwirkung der Stadt einen Entwurf des privaten Gestaltungsplans «Wohnen am Stadtgarten» entwickelt. Basis dazu bildet das Ergebnis eines Studienauftrags, bei dem das Büro HELLE Architektur GmbH, Zürich, obsiegte. Das Büro Krebs und Herde GmbH Landschaftsarchitekten, Winterthur, reichte das Gewinnerprojekt für die Freiraumgestaltung ein.

Der Gestaltungsplan sieht vor, dass anstelle der beiden bestehenden Mehrfamilienhäuser Bruggwiesenstrasse 6 und 8 ein Neubau entsteht, der im Erdgeschoss publikumsorientierte und in den sieben Obergeschossen Wohnnutzungen beinhaltet. Die Wohn- und Gewerberäume sind nach dem Kostenmietmodell zu bewirtschaften.

Eine Freifläche von ca. 2'600 m2 soll zu einem öffentlich nutzbaren Stadtgarten umgestaltet werden. Im Rahmen eines partizipativen Prozesses, mit gezieltem Einbezug von Nutzergruppen, wird die Gestaltung des Stadtgartens und des erweiterten Umfelds weiterentwickelt.

Das inventarisierte Wohn- und Geschäftsgebäude «Corrodi-Haus» an der Bahnhofstrasse 29 bleibt bestehen. Das Erdgeschoss erhält eine publikumsorientierte Nutzung. Die Belegungsart der Obergeschosse ist noch nicht definiert.

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplanes «Wohnen am Stadtgarten», Effretikon, wird ab dem 28. Mai bis am 28. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit dürfen sich alle zum Planinhalt schriftlich äussern. Anschliessend erfolgt die Überarbeitung der Gestaltungsplanvorlage. Danach wird die Vorlage dem Grossen Gemeinderat zur Zustimmung und der Baudirektion zur Genehmigung unterbreitet.

Der bestehende Gestaltungsplan «Stadthaus» tangiert in einem kleinen Teilbereich von 40 m2 das Gebiet des neuen Gestaltungsplans «Wohnen am Stadtgarten». Da Bauland nicht zwei verschiedenen Gestaltungsplänen zugewiesen werden kann, ist eine geringfügige Teilrevision des privaten Gestaltungsplans «Stadthaus» erforderlich. Diese Revisionsvorlage wird ebenfalls vom 28. Mai bis 28. Juli 2021 öffentlich aufgelegt.

 

ZU DEN BESCHLÜSSEN DES STADTRATES
SRB-Nr. 2021-92
SRB-Nr. 2021-93

Zu den Gestaltungsplan-Unterlagen «Wohnen am Stadtgarten»
Zu den Gestaltungsplan-Unterlagen «Stadthaus»

Kontakt: praesidiales@ilef.ch

 

Situationsplan Entwurf Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten»
Situationsplan Entwurf Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten»
Situationsplan Entwurf Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten»

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