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Muslimische Begräbniskultur auf dem Friedhof Effretikon zugelassen

20. Januar 2022
Der Stadtrat hat das Ressort Sicherheit beauftragt, die notwendigen Massnahmen dafür zu ergreifen.

Verstorbene Muslime können auf den Friedhöfen in der Stadt bislang nicht nach islamischer Begräbniskultur beigesetzt werden. Bei Anfragen wurden die Angehörigen bis anhin an die Städte Zürich und Winterthur verwiesen. Diese haben auch Verstorbene, die zu Lebzeiten ausserhalb von Zürich und Winterthur wohnhaft und gemeldet waren, auf ihren Friedhöhen nach islamischer Begräbniskultur beigesetzt. Aus Kapazitätsgründen können die Städte Zürich und Winterthur keine auswärtigen Personen mehr nach diesem Ritus bestatten. Im Kanton Zürich leben aktuell rund 70'000 Muslime.

Auf dem Friedhof Effretikon befindet sich ein freies Grabfeld, das für muslimische Beerdigungen vorgesehen werden kann. Bei diesem Grabfeld können die Gräber gut gegen Mekka ausgerichtet werden. Im Rahmen der geltenden kantonalen und kommunalen Bestattungsvorschriften ist es mit gewissen Einschränkungen möglich, die islamische Begräbniskultur auf dem Friedhof Effretikon umzusetzen. Die auf dem Friedhof Effretikon geltenden Vorgaben wurden mit Vertretern der Vereinigung der islamischen Organisationen Zürich abgesprochen. Der Stadtrat hat das Ressort Sicherheit beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die muslimische Begräbniskultur auf dem Friedhof Effretikon ermöglicht wird.

Gleichzeitig nahm der Stadtrat davon Kenntnis, dass es in der Stadt momentan kein geeignetes Areal gibt, um einen Waldfriedhof einzurichten. Diverse rechtliche Vorgaben und praktische Anforderungen an ein solches Waldstück schliessen eine solche Nutzung im Stadtgebiet vorderhand aus.  

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-276