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Natur im Siedlungsraum wird gestärkt

7. Juli 2022
Der Stadtrat setzt Grundlagen zum Naturschutz fest.

Das Siedlungsgebiet in Illnau-Effretikon umfasst rund 15 % der Gemeindefläche. Dieses grosse Gebiet kann und soll einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leisten. Bereits seit dem Jahr 2007 besteht ein Konzept für die Förderung einer naturnahen Umgebung in Illnau-Effretikon.

Aufgrund des vom Stadtrat im Frühjahr 2020 festgesetzten Naturschutzkonzepts 2030 wurden das Konzept «Natur im Siedlungsraum» sowie die «Anforderungen ökologischer Ausgleich bei Neu- und Umbauten» aktualisiert. Zudem konnte das Gebäudebrüterinventar als wichtige Grundlage vervollständigt werden.

In der Richtlinie für die Förderung einer naturnahen Umgebung sind die Ziele, Massnahmen und Vorgehensweisen enthalten, um die ökologische Aufwertung im Siedlungsraum umzusetzen. Sie bildet im Wesentlichen die heutige Praxis ab. Die Anforderungen ökologischer Ausgleich beinhalten die verbindlichen Vorgaben für Neu- und Umbauprojekte privater sowie öffentlicher Bauherrschaften. Sie werden ergänzt mit weitergehenden Empfehlungen. Das Gebäudebrüterinventar umfasst Objekte, an denen Vogelarten wie Segler und Schwalben oder Fledermäuse brüten. Deren Bestände sind in den letzten Jahren stark gesunken. Da die Nistplätze von standorttreuen Gebäudebrütern als Naturschutzobjekte gelten, besteht eine Inventarpflicht für die Gemeinden.

ZUM BESCHLUSS DES STADTRATES
SRB-Nr. 2022-132