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Aufhebung Feuerverbote Siedlungsgebiet und im Wald

31. August 2022
Grillieren und Entfachen von Feuer im Siedlungsgebiet wieder erlaubt - im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Vorsicht geboten.

Seit Montag, 29. August 2022, 12.00 Uhr, ist das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien auf dem Stadtgebiet von Illnau-Effretikon wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe ist beim Feuern weiterhin Vorsicht geboten.

Immer noch herrscht verbreitet Trockenheit. Nach den Niederschlägen in der vergangenen Woche wie auch dem Temperaturrückgang hat sich jedoch das Brandrisiko erheblich vermindert. Aufgrund der Lagebeurteilung wurde das allgemeine Feuerverbot im Siedlungsgebiet ab Montag, 29. August 2022, 12.00 Uhr, wieder aufgehoben.
 

KANTONALES FEUERVERBOT FÜR FEUER IM WALD UND IN WALDESNÄHE AUFGEHOBEN

Auch im Wald hat der gebietsweise ergiebige Regen zu einer Entspannung der Trockenheitssituation beigetragen. Das kantonale Feuerverbot wird daher per 1. September, 12.00 Uhr, aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft.

Damit besteht weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion des Kantons Zürich ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihr Mitwirken.

 

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