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Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.

31. August 2022
Die Stadt Illnau-Effretikon unterstützt die Energiesparkampagne des Bundes. Helfen Sie mit, die Sparziele zu erreichen.
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Die gegenwärtige politische Lage führt zu einer Verknappung der Ressourcen. Der  Energiesektor ist davon stark betroffen. Nicht nur in den Nachbarländern, auch in der Schweiz erweist sich die Versorgungslage als angespannt.

Der Bundesrat hat eine Energiesparkampagne für Bevölkerung und Wirtschaft lanciert.
Die Kampagne fasst verschiedene Tipps entlang von energie-nutzungsintensiven Lebensbereichen, Themen und Tätigkeiten zusammen. 

Das Sparziel soll unter anderem

durch Absenken der Heiztemperatur,
durch weniger Warmwasserverbrauch,
durch das Abschalten von elektrischen Geräten oder der Beleuchtung
oder durch energiesparendes Kochen und Backen,

erreicht werden.

Das Bundesamt für Energie verschafft mit einem neuen online verfügbaren «Dashboard» einen Einblick zur Energie-Versorgungslage. Die täglich aktualisierten Daten geben grafisch Angaben zu Stromverbrauch, -produktion und zur Gasversorgung in der Schweiz wieder.
Hier geht’s zum Dashboard.
 



UND DIE STADT ILLNAU-EFFRETIKON?

Die Stadt Illnau-Effretikon unterstützt die Sparkampagne des Bundes im Hinblick auf einen befürchteten Energiemangel im Winter. Sie bittet die Bevölkerung und das Gewerbe, die Spartipps anzuwenden.

Basierend auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe hat der Stadtrat am 22. September 2022 Massnahmen zur sofortigen Umsetzung beschlossen. Weiter hat er Vorkehrungen getroffen, um Massnahmen zu verschärfen, sollte sich die Lage weiter negativ entwickeln. Ein im November 2022 erhobener Statusbericht zeigt indessen eine Beruhigung der Lage. Der Stadtrat verzichtet einstweilen auf weiterführende Massnahmen. Mehr dazu erfahren Sie unten.

Die Stadt ist sich ihrer Vorbildwirkung bewusst und wird zur Erreichung der Sparziele und zur Versorgungssicherheit wie folgt beitragen:

 

DIE STÄDTISCHEN MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK

MASSNAHMENPLAN MANGELLAGE FÜR DIE STADTVERWALTUNG

Innerhalb der Stadtverwaltung hat eine Arbeitsgruppe mögliche Einsparmöglichkeiten evaluiert. Die entsprechenden Massnahmen wurden anhand der nachfolgenden Kriterien gewichtet und priorisiert:

  • Energetische Wirkung
  • Auswirkung auf die Nutzenden
  • Aufwand der Umsetzung

Die evaluierten Massnahmen können in drei Gruppen resp. Phasen unterteilt werden. Generelle Massnahmen und Massnahmen der 1. Phase werden sofort (d.h. ab Beschluss des Stadtrates) umgesetzt; Massnahmen der 2. Phase werden – sofern es die Situation erfordert – zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst. Die definierten Massnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Schweizerischen Städteverbandes.

 

GENERELLE MASSNAHMEN

Unabhängig von einer drohenden Energiemangellage ist ein bewusster Umgang mit den Energieressourcen angezeigt. Dazu zählen unter anderem Verhaltensweisen wie

  • Lichter konsequent löschen
  • Warmwasser sparsam nutzen
  • Geräte richtig abschalten (Verzicht auf langanhaltenden Standby-Modus)
  • Effektives Lüften
  • Fenster- und Rollläden während der Heizperiode nach Arbeitsschluss schliessen, um einen Wärmeverlust zu verringern. Wo möglich werden die Rollläden am Wochenende tagsüber gesteuert hochgezogen, um die Sonnenwärme zu nutzen.
  • Liftanlagen nur falls unbedingt notwendig nutzen

In dieser Hinsicht werden alle städtischen Mitarbeitenden sensibilisiert, damit jede/r Einzelne einen möglichst grossen Beitrag zum sparsamen Umgang mit der Energie leistet.

 

WEITERFÜHRENDE MASSNAHMEN


1. PHASE:
MASSNAHMEN ZUR SOFORTIGEN UMSETZUNG:

  • In sämtlichen öffentlichen Bauten wird die Raumlufttemperatur vom bisherigen Niveau um rund 2° C gesenkt (Anpassung Heizkurve) *
  • In Gebäuden und Räumen - die nicht zwingend beheizt werden müssen - wird die maximal mögliche Temperaturabsenkung vorgenommen.
  • Verbot zur Nutzung persönlicher Heizgeräte in öffentlichen Bauten
  • Beleuchtung wird in den Erschliessungszonen der Schulbauten reduziert
  • Öffentliche Wasserbrunnen werden abgestellt.

* Vorbehalt:
Bei Nutzungen mit Kleinkindern oder älteren Personen sind die Auswirkungen aufmerksam zu beobachten und ggf. anzupassen.

Bei Umsetzung der generellen Massnahmen und der Massnahmen der 1. Phase wird das Energiesparpotenzial vorsichtig auf rund 10 % geschätzt. Dies entspricht ungefähr dem jährlichen Energieverbrauch von 50 Durchschnittshaushalten mit vier Personen. Das gleiche Potential dürfte für die 2. Phase nutzbar sein. Bei der Abschätzung handelt es sich um Erfahrungswerte.

 

2. PHASE
ERWEITERTE MASSNAHMEN

ABHÄNGIG VOM VERLAUF DER MANGELLAGE

  • Warmwasser wird in den nachfolgenden öffentlichen Bauten abgestellt:
    Stadthaus
    Schulanlagen und Sportzentrum (betrifft auch Vereinsnutzung)
    Kindergärten und Betreuungsstätten
    Werkhof, sofern Lösungen für betrieblich notwendige Nutzungen gefunden werden
  • Mechanische Lüftungen: Luftwechsel reduzieren (bedarfsgerecht)
  • Aussenbeleuchtung für Sportanlagen abstellen / einschränken
  • Strassenbeleuchtung reduzieren (Anpassung Ein- und Ausschaltzeiten und dimmen), in Koordination mit Kanton
  • Weihnachtsbeleuchtung reduzieren / verzichten
  • Frühere Ausserbetriebnahme des Ausseneisfelds des Sportzentrums im Frühling
  • Allfällige weitere Massnahmen

Zur detaillierten Medienmitteilung
Zum detaillierten Beschluss des Stadtrates
Zur Energiesparkampagne des Bundes

 

MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER ENERGIEMANGELLAGE ZEIGEN WIRKUNG

Der Stadtrat verzichtet einstweilen auf die Umsetzung weiterführender Massnahmen gemäss obenausgeführter Phase 2. Dies nachdem einerseits Messungen zeigen, dass die Stadt in ihren eigenen Gebäuden den Energieverbrauch merklich senken konnte und sich anderseits die Lage bei der Strombeschaffung innerhalb Europas etwas entspannt.

Zur detaillierten Medienmitteilung
Zum detaillierten Beschluss des Stadtrates


ENERGIESPARTIPPS IM ÜBERBLICK

Wie Sie als Einwohnerin und Einwohner in Ihrem Haushalt die Sparziele unterstützen können:

HAUSHALTE

Haushalt

UMGANG MIT WASSER

Strom sparen, heisst auch Wasser sparen, da für die Aufbereitung von Trinkwasser verhältnismässig viel Energie benötigt wird.
Bitte beachten Sie beim Umgang mit Wasser ebenso die Empfehlungen der Gruppenwasserversorgung Lattenbuck, von welcher die Stadt Illnau-Effretikon unter anderem Frischwasser bezieht.

 

ELEKTROGERÄTE

Elektrogeräte

 

HEIZEN

Heizen

 

WARMWASSER

Warmwasser

 

HINTERGRUND: WAS IST EINE MANGELLAGE?

Die Versorgung mit Energie (Elektrizität, Gas) ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

In einer Strom- und Gasmangellage sind die Energieträger Strom oder Gas grundsätzlich verfügbar; allerdings in reduziertem Masse. Die Nachfrage nach Energie übersteigt wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Eine Mangellage zeichnet sich im Voraus ab und erlaubt es, mit entsprechenden Massnahmen darauf zu reagieren. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.

Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.

Im Unterschied dazu stellt das Ereignis eines «Blackouts» einen unerwarteten Energieausfall dar. Im Eintretensfall würde das städtische Notfallkonzept greifen. Bei länger anhaltender Dauer schalten sich die übergeordneten Schutzorganisationen des Bundes und des Kantons ein.

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

nicht-verschwenden.ch - Kampagne der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Elektrizität / Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
OSTRAL - Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen
Energieversorgung, Kanton Zürich
EKZ - Elektrizitätswerke des Kantons Zürich