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Sitzung des Stadtparlamentes

7. November 2025
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

25. SITZUNG VOM 6. NOVEMBER 2025
AMTSDAUER 2022-2026
4. AMTSJAHR 2025/2026
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK


DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2025/102
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften Hinterbüelstrasse 1 und 3 und Kauf Liegenschaft Eschikerstrasse 35, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2025/098
Antrag des Stadtrates betreffend Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan Bahnhof West – Baufeld E, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

3.
Geschäft-Nr. 2025/099
Postulat Arie Bruinink, Grüne, und Mitunterzeichnende, betreffend nachhaltige Hochhäuser in Illnau-Effretikon – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Überweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates.
Bearbeitungsfrist: 6. November 2026

 

4.
Geschäft-Nr. 2024/058
Postulat Daniel Kachel, GLP, und Mitunterzeichnende, betreffend Lehrschwimmbecken – Beantwortung / Erledigung

BESCHLUSS:
Kenntnisnahme der Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates; Geschäft erledigt.

 

5.
Geschäft-Nr. 2025/100
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Abrechnung des Projektierungskredites für den Ersatzbau Kindergarten Rosswinkel, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

6.
Geschäft-Nr. 2025/101
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Bauabrechnung zu den optionalen Sanierungsbestandteilen Schulhaus Watt, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Die Beschlüsse unter Ziffer A.1 und A.2 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.3 bis A.6 ist das Referendum ausgeschlossen.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen die gefassten Beschlüsse kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 13. November 2025 im amtlichen Publikationsorgan. 
Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen». 

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Urs Gut, Parlamentspräsident
Marco Steiner, Parlamentssekretär