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Wir bedienen Sie mit aktuellen Informationen zum Illnau-Effretiker Politgeschehen.
NEUE SACHGESCHÄFTE
Antrag des Stadtrates betreffend
Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglementes;
Aufhebung Altersplanungsausschuss und Sicherheitsausschuss
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Im Hinblick auf die Amtsdauer 2026 – 2030 hat der Stadtrat seine Delegationen und Ausschüsse überprüft. Er kommt zum Schluss, der künftigen Exekutive zu empfehlen, grossmehrheitlich an den bisherigen Delegationen und Ausschüssen festzuhalten. Diese haben sich während der laufenden Amtsdauer bewährt.
Der Bedarf nach einem stadträtlichen Altersplanungsausschuss und einem Sicherheitsausschuss besteht jedoch nicht mehr. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass keine Vorberatung von Geschäften in den Bereichen Alter und Sicherheit durch einen Ausschuss des Stadtrates notwendig war. Auch künftig ist kein entsprechendes Bedürfnis absehbar. Die Koordination einzelner Themen zwischen den Ressorts erfolgt situativ. Diese Zusammenarbeitsform hat sich als flexibel und effizient erwiesen und ist darum vorteilhaft gegenüber fest installierten formellen Ausschüssen.
Da die stadträtlichen Ausschüsse im Organisationsreglement definiert sind, ist eine Revision dieser Grundlage erforderlich.
Für den Erlass und die Anpassungen des Organisationsreglementes ist der Stadtrat zuständig. Er hat solche Beschlüsse durch das Stadtparlament genehmigen zu lassen.
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
Antrag des Stadtrates betreffend
Zustimmung zur Teilrevision des Zonenplanes für die Umzonung des Areals Grendelbachstrasse
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Das Feuerwehr- und Werkgebäude befindet sich heute an der Grendelbachstrasse in Effretikon inmitten eines Wohnquartiers. Im Jahre 2027 werden die Betriebe ihre neuen Räumlichkeiten im Gebiet Eselriet in Effretikon beziehen. Anschliessend kann das Areal an der Grendelbachstrasse einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da genügend Reserven für öffentliche Nutzungen im restlichen Stadtgebiet vorhanden sind, soll das Grundstück an der Grendelbachstrasse von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone W 2.6 umgezont werden. Diese Zuteilung entspricht den umliegenden Nutzungszonen am besten.
Während der vom 17. Juli bis 16. September 2025 erfolgten Anhörung und öffentliche Auflage sind verschiedene Einwendungen eingegangen. Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat einen ausführlichen Vorprüfungsbericht verfasst. Die Umzonungsvorlage ist das Ergebnis dieses Planungsprozesses und wird dem Stadtparlament zur Festsetzung unterbreitet.
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
Antrag des Stadtrates betreffend
Umsetzungsvorlage zur Kommunalen Volksinitiative «Verkauf Grundstück 'Alter Werkhof' ohne wertmindernde Auflagen - zum Wohl unserer Stadt»
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Das Initiativkomitee um Thomas Hägi, FDP, Illnau, reichte am 11. November 2024 eine gültig zustande gekommene Volksinitiative mit dem Titel «Verkauf Grundstück ‘Alter Werkhof’ ohne wertmindernde Auflagen – zum Wohl unserer Stadt» ein. Die Initiative in Form der allgemeinen Anregung verlangt, dass der Stadtrat die notwendigen planungsrechtlichen Schritte zur Umzonung des Grundstücks der Stadt an der Grendelbachstrasse 41 und 43 in Effretikon an die Hand nimmt und dieses ohne wertmindernde Auflagen wie z.B. Mietzinsbeschränkungen, Vorgaben zum vergünstigten Wohnungsbau oder zur Kostenmiete verkauft.
Das heute in der Zone für öffentliche Bauten gelegene Grundstück mit einer Fläche von 6'811 m2 beheimatet aktuell das Depot der Feuerwehr Illnau-Effretikon/Lindau, den Unterhaltsbetrieb und den Forstbetrieb. Mit dem Bezug des neuen Feuerwehr- und Werkgebäudes im Frühjahr 2027 wird das Grundstück für neue Nutzungen frei. Mit einer separaten Vorlage unterbreitet der Stadtrat dem Stadtparlament deshalb die Umzonung des Areals von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone W 2.6. Bei dieser Vorgabe können auf dem Grundstück je nach Wohnungsgrössen rund 60 bis 70 Wohnungen realisiert werden.
Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 4. September 2025 der Volksinitiative zugestimmt und die beiden Gegenvorschläge der vorberatenden Geschäftsprüfungskommission sowie den Gegenvorschlag des Stadtrates abgelehnt. Es beauftragte den Stadtrat, eine Umsetzungsvorlage zur Initiative zu unterbreiten.
Der Stadtrat legt mit dieser Vorlage dem Stadtparlament die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative vor. Diese beauftragt den Stadtrat, das Grundstück Kat. IE7729 (Alter Werkhof) in Effretikon nach der Umzonung in eine Wohnzone ohne wertmindernde Auflage zu einem Mindestverkaufspreis von Fr. 19'206'000.- bzw. Fr. 2'820.-/m2 an den Meistbietenden zu veräussern. Der Mindestverkaufspreis entspricht dem geschätzten Marktwert.
Der Stadtrat empfiehlt dem Stadtparlament, die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative abzulehnen.
Bereits im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über den Objektkredit für das neue Feuerwehr- und Werkgebäude hat der Stadtrat dargelegt, dass er das Areal an der Grendelbachstrasse zu veräussern gedenkt. Diesbezüglich unterstützt der Stadtrat die allgemeine Stossrichtung der Initiative. Er setzt jedoch in Bezug auf die Wohnbautätigkeit auf dem Grendelbachareal differenziertere Akzente als die Volksinitiative. Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament deshalb einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Dieser sieht vor, dass der Stadtrat beauftragt wird, das Grundstück Kat. IE7729 (Alter Werkhof) in Effretikon nach der Umzonung in eine Wohnzone an einen marktorientierten Bauträger zu einem Mindestverkaufspreis von Fr. 17'562'000.- bzw. Fr. 2'578.-/m2 zu veräussern. Dabei muss mindestens 50 Prozent des Wohnraums in Kostenmiete betrieben werden. Diese Absicht hat der Stadtrat ebenfalls schon bei der Vorlage des Objektkredites für das neue Feuerwehr- und Werkgebäude kommuniziert. Der Mindestverkaufspreis entspricht dem geschätzten Marktwert für dieses Szenario.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass sein Gegenvorschlag die divergierenden politischen Haltungen, die finanziellen Interessen der Stadt und die gesellschaftlichen Bedürfnisse nach unterschiedlichem zusätzlichem Wohnraum ideal vereinigt. Der Antrag des Stadtrates entspricht auch der langfristigen Liegenschaftsstrategie und der Förderung von Wohnraum in Kostenmiete durch die Stadt.
Der Stadtrat empfiehlt deshalb, die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag des Stadtrates zuzustimmen. Falls das Stadtparlament dieser Empfehlung folgt, hätten anschliessend die Stimmberechtigten zwingend das letzte Wort zu den beiden Vorlagen.
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
Antrag des Stadtrates betreffend
Ermächtigung des Stadtrates zum Verkauf der Liegenschaft Hagenacherstrasse 24, Effretikon
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Das Portfolio Finanzvermögen der Stadt umfasst per 1. Januar 2026 22 Wohnliegenschaften. Die Zustandsanalysen zeigen teilweise einen grossen Sanierungsbedarf, welcher in den nächsten Jahren zu hohen Investitionen führen wird.
Die beiden Liegenschaften an der Hagenacherstrasse 24 und der Hinterbüelstrasse 11 in Effretikon wurden genauer betrachtet und dazu Machbarkeitsstudien durchgeführt. Die aktuelle Finanzlage der Stadt erlaubt es nicht, beide Liegenschaften zeitnah zu sanieren. An der Hinterbüelstrasse 11 kann zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum im Eigentum der Stadt geschaffen werden, sodass bei einem Verkauf der Liegenschaft an der Hagenacherstrasse 24 die Anzahl Wohneinheiten im städtischen Besitz erhalten bleibt oder sogar erhöht werden kann.
Das Objekt an der Hagenacherstrasse 24 lässt aufgrund der Unterschutzstellung des Gebäudes sowie des Aussenraums wenig Handlungsspielraum zu. Die ursprüngliche strategische Überlegung einer Umnutzung für städtische Bedürfnisse ist aufgrund des Denkmalschutzes nicht realistisch. Deshalb soll die Liegenschaft veräussert werden.
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, ihn zum Verkauf der Liegenschaft Hagenacherstrasse 24 in Effretikon zum Mindestverkaufspreis von Fr. 1'162'000.- zu ermächtigen. Dieser Betrag entspricht dem geschätzten Marktwert.
Das Geschäft wird durch die Rechnungsprüfungskommission vorberaten.
Antrag des Stadtrates betreffend
Bewilligung der Verlängerung des Rahmenkredites für das Energie-Gesamtförderprogramm auf die Jahre 2027 bis 2029
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Am 7. Oktober 2021 bewilligte das Stadtparlament (damals Grosser Gemeinderat) einen Rahmenkredit von Fr. 2'000'000.- für die Umsetzung des Gesamtförderprogramms für erneuerbare Energie und Energieeffizienz für die Jahre 2022 bis 2026. Zehn Monate vor Ablauf des Rahmenkredits sind Fr. 926'197.- verpflichtend zugesprochen. Per Ende 2026 werden voraussichtlich rund Fr. 1'150'000.– beziehungsweise knapp 60 % des Rahmenkredits ausgeschöpft sein.
Das Förderprogramm stellt eine flankierende Massnahme dar, um die Ziele der städtischen Klimaschutzstrategie zu erreichen. Mit dem Förderprogramm können die strategisch gesetzten Schwerpunkte aktiv vorangetrieben werden. Auch wenn der Rahmenkredit innerhalb der ursprünglich angenommenen Zeit nicht ausgeschöpft wurde, zeigt sich die Wirkung der bisherig gesprochenen Mittel klar. Ein Beispiel dafür ist der überdurchschnittliche Zubau von Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet.
Der Stadtrat möchte mit der Verlängerung des Förderprogramms gezielt an der Energiestrategie weiterarbeiten. Insbesondere durch den später als ursprünglich erwarteten Bau der Wärmeverbünde drängt sich die zeitliche Ausdehnung des Rahmenkredites auf. Dadurch können die Anschlüsse aktiv gefördert werden, wie dies im ursprünglichen Antrag ans Stadtparlament vorgesehen war.
Dem Stadtparlament wird die Verlängerung der Laufzeit des Rahmenkredites um drei Jahre bis 2029 beantragt. Der durch das Stadtparlament bewilligte Rahmenkredit von Fr. 2'000'000.- bleibt mit der verlängerten Laufzeit unverändert.
Das Geschäft wird durch die Rechnungsprüfungskommission vorberaten.
Die weiterführenden Unterlagen sind im Abschnitt A dieses Newsletters abrufbar.
BEANTWORTUNG PARLAMENTARISCHER VORSTÖSSE
Der Stadtrat erstattet Bericht und Antwort zu folgenden parlamentarischen Vorstössen:
Anfrage Arie Bruinink, Grüne, und Mitunterzeichnende, betreffend Fahrverbot Schlimperg
Anfrage Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) – Rückblick auf die Anpassung der Pensionskasse
Anfrage Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) – Status zu den Abweisungen von Anfragen von Einwohnenden der Trägergemeinden
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Verkehrskonzept Unter-Illnau Die ausführlichen Antworten des Stadtrates finden Sie im Abschnitt B dieses Newsletters.
A. NEUE SACHGESCHÄFTE
Geschäft-Nr. 2026/122 Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglementes; Aufhebung Altersplanungsausschuss und Sicherheitsausschuss
Das Geschäft wird durch die Geschäftsprüfungskommission vorberaten.
Geschäft-Nr. 2026/124 Antrag des Stadtrates betreffend Umsetzungsvorlage zur Kommunalen Volksinitiative «Verkauf Grundstück 'Alter Werkhof' ohne wertmindernde Auflagen - zum Wohl unserer Stadt»
Das Geschäft wird durch die Rechnungsprüfungskommission vorberaten.
Geschäft-Nr. 2026/126 Antrag des Stadtrates betreffend Bewilligung der Verlängerung des Rahmenkredites für das Energie-Gesamtförderprogramm auf die Jahre 2027 bis 2029
Geschäft-Nr. 2025/112 Anfrage Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) – Rückblick auf die Anpassung der Pensionskasse
Geschäft-Nr. 2025/111 Anfrage Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (APZB) – Status zu den Abweisungen von Anfragen von Einwohnenden der Trägergemeinden
ILEF WÄHLT. Gedruckte Wahllisten korrekt, Unrichtigkeit in Übersicht. Bitte beachten Sie beim Wählen diese wichtige Information. mehr
ILEF WÄHLT. STADTRATSWAHLEN. Das war das Podium. Sehen Sie sich die Debatte im Replay an. Sie steht als Aufzeichnung zur Verfügung. mehr
Die Stadtpolizei zieht um. Neuer Standort ab Montag, 2. März 2026. Infolge des Umzuges bleibt die bisherige Dienststelle am Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Februar 2026, geschlossen mehr
Detonation im Raum Illnau-Effretikon Am Mittwoch, 25. Februar, ereignete sich über Mittag im Raum Illnau-Effretikon eine deutlich hörbare Detonation. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Die entstandene Druckwelle führte zu Sachschäden. So gehen Sie vor, falls Sie davon betroffen sind. mehr
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