NEUE PARKIERVERORDNUNG
Die aktuelle städtische Parkierverordnung stammt aus dem Jahr 2010. In den vergangenen nun mehr 15 Jahren markierten verschiedene Faktoren, dass sich eine umfassende Revision der Bestimmungen aufdrängt. Insbesondere die bauliche Umgestaltung im Zentrum von Effretikon, die vermehrte Nutzung von zentrumsnahen Anwohnerparkplätzen durch Fahrzeughaltende aus anderen Ortsteilen oder Auswärtige sowie die Einführung von Mobilitätskonzepten lieferten Gründe für die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung.
Der Stadtrat empfahl, bei der Totalrevision an den Grundsätzen der aktuellen Parkierverordnung mit verschie-denen Parkierungszonen, kombiniert mit einer Nachtparkiergebühr, festzuhalten. Als wichtigste Änderung schlug er dem Parlament vor, dass in der Zone B (Weisse Zone) nur noch Anwohnende mit Wohnsitz oder angemeldetem Aufenthalt in den Zonen A (Zentrumszone) und B, in diesen Zonen ansässige Geschäfts- und Gewerbebetriebe sowie ortsansässige Handwerkerinnen und Handwerker zum Bezug von Anwohnerparkkarten berechtigt sind.
Von der Berechtigung ausgenommen sind Fahrzeughaltende mit Wohn- und Geschäftssitz in Liegenschaften, die mit einem von der Stadt genehmigten Mobilitätskonzept bewirtschaftet werden. In Anlehnung an umliegende Gemeinden soll die Nachtparkierzeit neu von 22.00 bis 06.00 Uhr (bisher 19.00 bis 07.00 Uhr) definiert werden.
Zu dem wollte der Stadtrat die Kompetenz zur Festsetzung der Parkiergebühren an sich ziehen – auch für die Festlegung anderer Gebühren ist er zuständig.
In den Ausführungsbestimmungen sieht der Stadtrat vor, die Parkierungszonen A und B vor allem in Effretikon zu erweitern. Bei den Parkgebühren plant er moderate Anpassungen. Deutlich verteuert werden sollen die An-wohnendenparkkarten von bisher Fr. 20.- für fünf Jahre auf neu Fr. 10.- pro Monat. Für Anwohnende ohne pri-vate Parkiermöglichkeit beträgt die Gebühr für Tag- und Nachtparkieren für Personenwagen neu insgesamt Fr. 60.- pro Monat.
Bei den Schul- und Sportanlagen sollte eine Parkiergebühr von Fr. 1.- pro Stunde ab einer Parkzeit von mehr als zwei Stunden eingeführt werden. Mit den angepassten Gebühren rechnete der Stadtrat mit einem Mehrertrag von Fr. 80'000.- pro Jahr. Für die Anpassung des Parkregimes stellte er im Budgetentwurf 2026 Umsetzungskosten von Fr. 45'000.- ein.
EINIGKEIT BEIM KÜNFTIGEN PARKIEREN – AUSSER BEI DEN SCHUL- UND SPORTANLAGEN
Die vorberatende Geschäftsprüfungskommission und auch das Parlament zeigten sich über weite Strecken mit den Darlegungen und Ideen des Stadtrates d’accord.
«Dem Stadtrat scheint es offensichtlich gelungen zu sein, eine Totalrevision vorzuschlagen, die überparteilich getragen wird», ordnete Stadtrat Michael Käppeli, zuständige für das Ressort Sicherheit, frohlockend ein.
Allerdings: Nur bei der Bewirtschaftung der Schul- und Sportanlagen war dann fertig mit der Unisono-Harmonie. Die Kommissions-Mehrheit bestand darauf, dass die Parkplätze vor Schul- und Sportanlagen kostenlos bleiben. Eine Minderheit sprach sich im Sinne eines Kompromisses dafür aus, wonach ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder nicht auch noch zur Kasse gebeten werden sollen. Eine weitere Minderheit wollte die Revision, wie durch den Stadtrat beantragt, ohne Änderungen annehmen. «Eine solche Verordnung soll nicht nur Regeln schaffen, sie soll vor allem auch verständlich und praktikabel sein, ohne Sonderfälle und Abhängigkeiten einzuführen», meinte etwa Kommissionspräsident Beat Bornhauser, GLP. «Parkplätze in Illnau-Effretikon stellen eigentlich kein Problem dar. Es ist einfach nie einer dort verfügbar, wo man selber sucht», meinte er augenzwinkernd.
Trotz der Kurz-Erheiterung: Es waren dann irgendwie doch zuviel der Anträge, Vorschläge und gefallenen Argumente im Raum. In der Regel ruft dies nach einer Beratungspause, wo Fraktionen und Allianzen nochmals Gelegenheit erhalten, ihre Köpfe zusammenzustrecken und ihre zurechtgelegte Taktik zu überprüfen oder zu alinieren – und so geschah es auch dieses Mal. Parlamentspräsident Urs Gut, Grüne, kam nicht umhin, die Debatte kurz zu unterbrechen. In der anschliessenden Ausmehrung verschiedener Haltungen obsiegte letztendlich einer der Minderheitsanträge. Dieser garantiert den ehrenamtlichen Funktionären von Vereinen Gebührenfreiheit.
Der Stadtrat wird nun die Ausführungsbestimmungen erlassen und die Umsetzung der durch das Parlament beschlossenen Bestimmungen vorbereiten – eine Inkraftsetzung scheint wohl frühestens per 1. Januar 2027 möglich.
«SCHULE PLUS» KANN EINGEFÜHRT WERDEN.
Was andernorts als Tagesschule bezeichnet wird, soll sich in Illnau-Effretikon «SchulePlus» nennen. Die Modelle sind in ihren Strukturen sehr ähnlich. Wo aber in an deren Gemeinden und Städten eine Art Wahlpflicht besteht, sollen die Angebote in Bezug auf die Inanspruchnahme von Betreuungsstrukturen in Illnau-Effretikon auf Freiwilligkeit beruhen. Wer sich für ein anderes «Familien- und Betreuungsmodell» entscheidet, kann dies weiterhin tun. Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament zur Umsetzung einen Kreditantrag von 210'000 Franken.
«Es wird höchste Zeit. Wer seine Kinder in die hiesigen Schulen schickt, weiss was dort bisweilen ‘abgeht’ und wie turbulent es phasenweise im Unterricht und drumherum zu und her geht. Die neuen Angebots-Strukturen sind daher dringend nötig», meinte etwa Simone Schädler, EVP.
«Die Strukturen der SchulePlus verfolgen die Förderung und die Stärkung der Chancengleichheit der Kinder. Sie soll zudem Eltern und Lehrpersonen entlasten. Alle Anspruchsgruppen sollen dabei von einheitlichen Stundenplänen und verlässlicher Betreuung zwischen 7.00 und 18.00 Uhr profitieren», erklärte Stadtrat Samuel Wüst, Vorsteher des Ressorts Bildung.
In dieselbe Kerbe schlug auch Leonie Antweiler, SP, die als Primarlehrerin aus ihrer Praxis berichtete: «Bei der Erledigung und Wirkung von Hausaufgaben erkennen wir eine sich öffnende Schere, und zwar zwischen Kindern, deren Eltern das Erledigen der ‘Ufzgi’ begleiten und zwischen solchen, die dabei nicht betreut sind».
«Zu vage. Und weshalb überhaupt Plus? Für mehr Kosten und Aufwand? Und ist die heutige Form von Schule und Betreuung denn derart schlecht?», Fragen über Fragen, die Urban Jordan, SVP, in den Raum stellte.
Samuel Wüst entgegnete, dass sich die Schulpflege intensiv mit dem Projekt und seiner Ausgestaltung auseinandersetze – seit drei Jahren. «Wir haben sehr viele Szenarien diskutiert, andere Beispiele konsultiert und sind uns Folgen und Konsequenzen sehr bewusst – das Projekt ist sinnvoll und durchdacht.
Die Vorlage wurde mit grossem Mehr genehmigt.
ZURÜCK AN DEN ABSENDER
Man schrieb das Jahr 2012, als der damalige Grosse Gemeinderat (eine ältliche Bezeichnung für das heutige Stadtparlament) Gelder zum Betrieb eines Bildungsangebotes für Erwachsene freigab. Jährlich stellte das Legislativorgan 50'000 Franken zur Verfügung, für Gymnastik, Rücken- Haltungs- und Pilatestraining, Rückbildungsgymnastik, Nähen, früher auch Kochen, Kreativ-Kurse usw.
Nun, die Zeiten hätten sich geändert, dachte sich wohl angesichts angespannter Stadtfinanzen auch der Stadtrat. Er empfahl dem Parlament, diesen Beschluss aufzuheben und damit faktisch dieses etwas verstaubt anmutende Angebot abzuschaffen, denn: Das Kursprogramm sei in den letzten Jahren stark geschrumpft, die Nachfrage bleibe niedrig und der administrative Aufwand erweise sich als hoch. Angesichts der aktuellen Angebotslage durch private Anbietende und den finanziellen Rahmenbedingungen erachtete der Stadtrat eine Weiterführung der Erwachsenenbildung durch die Stadt als nicht mehr zeitgemäss. Gesetzlich bestünde dazu ohnehin keine Verpflichtung mehr.
Der Stadtrat hatte diese Rechnung aber ohne das Parlament gemacht, das an diesem Abend an Ideen und Vorschlägen, diesen Kursen neues Leben einzuhauchen, förmlich übersprühte. Auch die im Parlament vertretenen Kommunikationsexpertinnen und -experten erhielten Gelegenheit, sich zu Wort zu melden, referierten zur Digitalität, von Kursplattformen sowie zu PR- und Werbemassnahmen – und sie griffen dabei selbst zu durchaus amüsanten und kreativen Mitteln.
Ja, auch dem Stadtrat dürfte wohl kaum entgangen sein, dass die Aufmachung der Kursausschreibung wenig geglückt ist. Oder ist sie etwa in jenem Zeitalter stecken geblieben wie das Mauerblümchen-Dasein des Angebotes an sich?
Und wer nun glaubt, die Voten seien wie ein laues Lüftchen am Stadtrat vorübergezogen, der täuscht sich. Es wurde ihm ja auch mindestens drei Mal bildlich und bisweilen auch durchaus spassig vorgeführt, dass sich bei der Gestaltung und Verbreitung von Flugblätten offenbar Optimierung erschliesse. Exemplarische Vergleiche lieferte etwa Kilian Meier, Mitte, der die Kursliste mit Seite 29 der städtischen Jahresrechnung oder etwa mit dem Antragsformular um Einsicht ins städtische Bauarchiv verglich.
WENN DAS MAMI AUF DER TRIBÜNE SITZT
Andere Parlamentarier sahen sich unter Druck, so etwa Dominik Mühlebach, SP. «Da mein Mami auf der Tribüne sitzt, muss ich jetzt aufpassen, was ich sage. Sie schätzt diese Kurse sehr». Aber auch ohne diesen Umstand sprach sich Mühlebach nicht für eine Abschaffung aus. «Diese Kurse sind sinnvoll und erfüllen weitaus mehr als einen gesellschaftlichen Selbstzweck».
Die vorberatende Kommission einigte sich darauf, dem Stadtrat eine Denkaufgabe auf den Weg mitzugeben und am heutigen Abend nicht darüber entscheiden zu wollen, ob jetzt «Ja» oder «Nein». Sie beantragte Rückweisung der Vorlage. Dem Parlament fehle es an einer Entscheidungsgrundlage: Eine in Aussicht gestellte Evaluation des Angebotes hätte nie stattgefunden, da der Stadtrat das Sparpaket dem Vorhaben vorwegnahm.
Nicht nur die Erfahrungen von Mamis wurden referenziert, einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier befanden sich schon selbst auf den Teilnehmendenlisten – so zum Beispiel auch Silja Benker, Grüne. Sie besuchte vor nicht allzu langer Zeit einen Nähkurs. «Bei diesen Kursen finden Personen generationenübergreifend zusammen, man lernt gemeinsam im Kollektiv und vernetzt sich. Bei den Kursteilnehmenden handelt es sich vorwiegend um Seniorinnen und Senioren. Ihnen verschaffen wir mehr einsame Abende, wenn wir dieses Angebot streichen».
«Eigentlich habe ich meine Meinung gemacht und viele andere vielleicht auch. Je länger ich darüber nachdenke, gelange ich zur Erkenntnis, dass eine Rückweisung ausser Aufwänden effektiv wohl gar nicht wirklich viel bringen mag. Wir könnten doch auch jetzt bereits darüber entscheiden, ob wir das Angebot weiterführen wollen oder nicht und schaffen damit für alle Seiten klare Verhältnisse», meinte Annina Annaheim, SP.
Das dann doch lieber nicht. Das Parlament wies die Vorlage dem Stadtrat zurück. Er hat nun 12 Monate Zeit, seinem Auftraggeber Bericht darüber zu erstatten, wie er mit dem Sammelsurium an Vorschlägen umzugehen gedenkt bzw. wie er in der Zwischenzeit damit umgegangen ist. Er ist dabei nicht an die geäusserten Wünsche gebunden. Das Parlament nimmt den Bericht lediglich zur Kenntnis.
1. Geschäft-Nr. 2025/108
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Totalrevision der Parkierverordnung
2. Geschäft-Nr. 2025/117
Antrag des Stadtrates betreffend Kreditbewilligung der Projektkosten für die Schule Plus (Tagesschule)
3. Geschäft-Nr. 2025/113
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Aufhebung der Erwachsenenbildung per 31. Januar 2027
1. Geschäft-Nr. 2025/107
Interpellation Lukas Morf, JLIE, betreffend Vereinsförderung in Illnau-Effretikon – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
2. Geschäft-Nr. 2025/109
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Status Richtlinien für die Vermietung von städtisch gefördertem Wohnraum – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
3. Geschäft-Nr. 2025/110
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Verkehrskonzept Unter-Illnau – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
4. Geschäft-Nr. 2025/114
Interpellation Arie Bruinink, Grüne, und Mitunterzeichnende, betreffend Neophyten – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 23. April 2026 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».