Sitzung des Stadtparlamentes
29. SITZUNG VOM 11. JUNI 2026
AMTSDAUER 2022 − 2026
4. AMTSJAHR 2025/2026
IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK
DIE DEBATTE IM «REPLAY»
IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE
1.
Geschäft-Nr. 2026/128
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung des Geschäftsberichtes 2025
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.
2.
Geschäft-Nr. 2026/127
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Jahresrechnung 2025
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission.
3.
Geschäft-Nr. 2026/126
Antrag des Stadtrates betreffend Bewilligung der Verlängerung des Rahmenkredites für das Energie-Gesamtförderprogramm auf die Jahre 2027 bis 2029
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.
4.
Geschäft-Nr. 2026/129
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Kreditabrechnung zum Projektierungskredit für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Chelleracher, Illnau
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.
5.
Geschäft-Nr. 2026/122
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglementes; Aufhebung Altersplanungsausschuss und Sicherheitsausschuss
BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.
6. Geschäft-Nr. 2025/092
Postulat Simone Wegmann, Mitte, Melanie Haas, Mitte, und Mitunterzeichnende, betreffend Verpflegungsangebot in Sekundarschulen – Beantwortung / Erledigung
BESCHLUSS:
Kenntnisnahme der Berichterstattung des Stadtrates.
Abschreibung des Postulates; Geschäft erledigt.
B. WEITERE BEHANDELTE GESCHÄFTE
1.
Geschäft-Nr. 2026/119
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Biketrails für Illnau-Effretikon – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
2.
Geschäft-Nr. 2026/120
Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend viele Stellenplanerhöhungen im Ressort Gesellschaft in den letzten 8 Jahren – Beantwortung / Schlussbehandlung
Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.
Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.
Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.1, A.2, A.4 und A.6 ist das Referendum ausgeschlossen.
Die Beschlüsse unter Ziffer A.3 und A.5 unterstehen dem fakultativen Referendum.
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann
- gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
- gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 18. Juni 2026 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».
Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Urs Gut, Parlamentspräsident
Vanessa Fricker, Parlamentssekretärin-Stv.