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Sitzung des Stadtparlamentes

3. September 2026
Die Beschlüsse der letzten Sitzung im Überblick.

2. SITZUNG VOM 3. SEPTEMBER 2026
AMTSDAUER 2026-2030
1. AMTSJAHR 2026/2027
 

IM FOKUS
SITZUNGSRÜCKBLICK

 

 

DIE DEBATTE IM «REPLAY»

 

 

IM DETAIL
A. BESCHLÜSSE

1.
Geschäft-Nr. 2026/125
Antrag des Stadtrates betreffend Ermächtigung des Stadtrates zum Verkauf der Liegenschaft Hagenacherstrasse 24, Effretikon

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag.

 

2.
Geschäft-Nr. 2026/137
Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung der Reduktion des jährlichen Beitrages der Stadt an die Unterhaltsgenossenschaft

BESCHLUSS:
Genehmigung gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission.

 

3.
Geschäft-Nr. 2026/145
Antrag der Geschäftsleitung betreffend Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtparlamentes (GeschO STAPA); Definitive Einführung des Instrumentes der Kurz-Anfragen

BESCHLUSS:
Genehmigung mit Änderungen gegenüber dem Antrag der Geschäftsleitung.

 

4.
Geschäft-Nr. 2026/144
Postulat Maxim Morskoi, SP, Kajsa Bornhauser, GLP, und ein Mitunterzeichnender, betreffend Feuerwerksverbot – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Nichtüberweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates. Geschäft erledigt.

 

5.
Geschäft-Nr. 2026/146
Postulat Elisabeth Wyss-Jenny, SP, und Mitunterzeichnende, betreffend mehr Farbe für die Stadt Illnau-Effretikon – Begründung / Überweisung

BESCHLUSS:
Nichtüberweisung des Postulates zu Handen des Stadtrates. Geschäft erledigt.

 

 

B. WEITERES BEHANDELTES GESCHÄFT

1.
Geschäft-Nr. 2026/135

Interpellation Thomas Hildebrand, FDP, betreffend Schulergänzende Betreuung Illnau – unzweckmässige Räumlichkeiten– Beantwortung / Schlussbehandlung

Die Antwort des Stadtrates lag schriftlich vor; der Urheber hielt die ihm zustehende Schlusserklärung, Geschäft erledigt.

 

 

Der detaillierte Wortlaut der Anträge und Beschlüsse ist bei der Stadtverwaltung, Abteilung Präsidiales, 4. OG, Stadthaus, Märtplatz 29, Effretikon oder online unter www.ilef.ch/geschaefte einsehbar.

Gegen die Beschlüsse unter Ziffer A.4 und A.5 ist das Referendum ausgeschlossen.

Die Beschlüsse unter Ziffer A.1, A.2 und A.3 unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über den Beschluss kann gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) i.V.m. Art. 15 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf § 157 Abs. 3 lit. b GPR von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlamentes innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.

Gegen den gefassten Beschluss kann

  • gestützt auf § 21a ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
  • gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
     

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Die Rechtsfristen öffnen sich nach offizieller Publikation am 10. September 2026 im amtlichen Publikationsorgan. Amtliches Publikationsorgan der Stadt Illnau-Effretikon ist deren Webseite; aufrufbar unter «ilef.ch/amtliche_publikationen».

Geschäftsleitung des Stadtparlamentes
Ralf Antweiler, Parlamentspräsident
Vanessa Fricker, Parlamentssekretärin