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Kommunale Erneuerungswahlen 2026 - 2030; Publikation Kandidaturen Stadtrat

8. Januar 2026

KOMMUNALE ERNEUERUNGSWAHLEN
AMTSDAUER 2026 – 2030
SONNTAG, 8. MÄRZ 2026 (1. WAHLGANG)

STADTRAT
PUBLIKATION DER KANDIDATUREN
7 MITGLIEDER INKL. STADTPRÄSIDIUM

Auf die Einladung vom 6. November 2025 zur Einreichung von Kandidaturen wurden innert Frist die nachstehenden Personen vorgeschlagen (Auflistungen in alphabetischer Reihenfolge):

A. MITGLIEDER

NAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Binder Simon 1994 Ottikon Agronom ETH / Landwirt neu SVP
Hasler Andreas 1963 Effretikon Biologe / Raumplaner neu GLP
Huber Daniel 1985 Effretikon Kundengärtner neu SVP
Käppeli Michael 1971 Illnau Dr. oec. HSG Geschäftsführer ETH-Rat bisher FDP
Nuzzi Marco 1981 Effretikon lic.oec.pupl. Steuerberater / Unternehmer bisher FDP
Quadranti-Stahel Rosmarie 1957 Illnau Selbstständig Illnau Mitte
Röösli Brigitte 1963 Effretikon Pflegefachfrau bisher SP
Wespi Philipp 1981 Illnau Unternehmer / Treuhandexperte  bisher FDP
Wüst Samuel 1964 Effretikon Bauingenieur bisher SP

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
9  Kandidierende

B. STADTPRÄSIDIUM

NACHNAME VORNAME JG. ORT BERUF BISHER/NEU PARTEI
Nuzzi Marco 1981 Effretikon lic.oec.pupl. Steuerberater / Unternehmer bisher FDP

Bislang eingegangene Wahlvorschläge:
1  Kandidierender
 

Die Namen erscheinen auf dem offiziellen Beiblatt, welches den Wahlunterlagen ergänzend beigefügt wird (alphabetische Reihenfolge).

Die Wahl erfolgt am 8. März 2026 mit einem leeren Wahlzettel (ohne Aufdruck der Kandidatennamen).

Für die Wahl des Stadtrates gelten insbesondere die Bestimmungen gemäss Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeord­nung (GO) sowie die Grundlagen, die sich aus dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) ergeben.

Informationen zu den Standorten der Wahlurnen und deren Öffnungszeiten finden Sie auf dem Stimmrecht­sausweis, der Ihnen als Stimmberechtigte/r zusammen mit den weiteren Unterlagen zugestellt wird. Die Unter­lagen orientieren auch zur Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.

Weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen sind auch unter www.ilef.ch/abstimmungen/informationen oder www.ilef.ch/wahlen2026 abrufbar.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Illnau-Effretikon