Fussgängerschutz Hagenstrasse, Illnau
Im Sinne des Einspracheverfahrens gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) führt die Stadt Illnau-Effretikon eine öffentliche Planauflage zum Bauprojekt «Fussgängerschutz Hagenstrasse» in Illnau durch. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 7. Mai 2026 diesen Prozess ausgelöst (SRB-Nr. 2026-94).
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Stadthaus, Abteilung Tiefbau, 3. OG, Märtplatz 29, 8307 Effretikon zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind auch unter www.mitwirkung-ilef.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einsehbar.
Innerhalb der Auflagefrist können betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Tiefbau, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, schriftlich und begründet bis Mittwoch, 17. Juni 2026, Einsprache erheben.
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
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| Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-94, vom 7. Mai 2026 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Beschluss des Stadtrates, SRB-Nr. 2026-94, vom 7. Mai 2026 |