Feuer- und Feuerwerksverbot im Stadtgebiet von Illnau-Effretikon
- Für das Stadtgebiet Illnau-Effretikon wird gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB; LS 861.12) ein generelles Feuerverbot erlassen.
- Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:
- Kein Abbrennen von Höhenfeuern.
- Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art.
- Kein Anzünden von Fackeln.
- Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer.
- Keine offenen Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien (Feuerung mit Holz, Kohle oder Holzkohle), unabhängig vom Abstand zum Wald. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf öffentlichem oder privatem Grund, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen.
- Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen (gekaufte oder selbstgefertigte)
- Das Grillieren mit bzw. das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien und auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen erlaubt. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung. Bei der Verwendung von Gas- oder Elektrogrills sind die üblichen Sorgfaltsmassnahmen zu beachten (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuefestem Untergrund).
- Dieses Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, und dauert bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbotes bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge.
- Das absolute Feuerwerk- und Feuerverbot wird im gesamten Stadtgebiet mit Hinweistafeln und über die Kommunikationskanäle bekannt gemacht.
- Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Stadtrat Illnau-Effretikon
Zugehörige Objekte
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| Präsidialverfügung Anordnung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 259 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung Anordnung Feuer- und Feuerwerksverbot |