Aufhebung kommunales Feuerverbot auf Stadt- bzw. im Siedlungsgebiet
Mit Verfügung vom 11. Juli 2026 (Beschluss-Nr. 2026-169) erliess der Stadtpräsident für das Stadtgebiet von Illnau-Effretikon gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB; LS 861.12) ein generelles Feuerverbot. Dieses Feuerverbot galt ergänzend zum absoluten Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt, das von der kantonalen Baudirektion erlassen wurde. Das kommunale Verbot gilt bis auf Widerruf.
Immer noch herrscht verbreitet Trockenheit. Nach den Niederschlägen der vergangenen Woche und angesichts des nun erfolgten Temperaturrückgangs hat sich das Brandrisiko nun erheblich vermindert. Aufgrund einer Lagebeurteilung und gemäss Einschätzung der Sicherheitsfachleute kann das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden.
Mit Verfügung vom 27. August 2026 hat der Stadtpräsident das Feuerverbot im Siedlungsgebiet nun widerrufen (Beschluss-Nr. 2026-194). Das Verbot wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ergeht in dieser Sache gestützt auf § 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; LS 131.1) eine Präsidialverfügung des Präsidenten des Stadtrates von Illnau-Effretikon. Mit einem Entscheid kann nicht bis zur nächsten ordentlichen Sitzung des Stadtrates vom 3. September 2026 zugewartet werden. Der zuständige Stadtrat des Ressorts Sicherheit und die internen Fachstellen haben bei der Entscheidfindung mitgewirkt.
Das durch die kantonale Baudirektion ausgesprochene im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt absolut geltende Feuerverbot gilt nach wie vor.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalteramt des Bezirks Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Stadtrat Illnau-Effretikon
Stadtpräsident, Marco Nuzzi
Zugehörige Objekte
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| Präsidialverfügung; Aufhebung Feuerverbot (PDF, 234 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung; Aufhebung Feuerverbot |