Unterschutzstellung Dorfstrasse 25, Effretikon
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 3. September 2026, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes, die Unterschutzstellung der Liegenschaft Assek.-Nr. 2250 (INV) auf Grundstück Kat.-Nr. IE7642, Dorfstrasse 25, Effretikon, festgesetzt.
Die Akten sind während der Auflagefrist vom 10. September 2026 bis 12. Oktober 2026 auf dieser Seite zur Einsichtnahme aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.10.2026
Abteilung Hochbau
Zugehörige Objekte
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| 20260903_SRB_Denkmalpflegeabklärung zu Wohnhaus Dorfstrasse 25, Effretikon (PDF, 348 kB) | Download | 0 | 20260903_SRB_Denkmalpflegeabklärung zu Wohnhaus Dorfstrasse 25, Effretikon |