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Auf Antrag der Stadt Illnau-Effretikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20km/h.
Die folgende Strasse wird als Begegnungszone signalisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Hagenstrasse, Abschnitt Mythenstrasse bis Schranke nach Kindergarten
VERFÜGENDE STELLE
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
RECHTLICHE HINWEISE
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
ERGÄNZENDE RECHTLICHE HINWEISE
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11. November 2026
KONTAKTSTELLE
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Abteilung Sicherheit
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