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Dauernde Verkehrsanordnungen Effretikon, Rütlistrasse und Florastrasse

26. Oktober 2026
Abschnitte Brandrietstrasse bis Moosburgstrasse und Brandrietstrasse bis Rosenweg - zurzeit bestehende T-30-Zonen - neu mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h.

Auf Antrag der Stadt Illnau-Effretikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrs­anordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20km/h.

Die folgenden Strassen werden als Begegnungszone signalisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

  • Rütlistrasse, Abschnitt Brandrietstrasse bis Moosburgstrasse
  • Florastrasse, Abschnitt Brandrietstrasse bis Rosenweg

VERFÜGENDE STELLE

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

RECHTLICHE HINWEISE

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kon­taktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be­zeichnen und soweit möglich beizulegen.

ERGÄNZENDE RECHTLICHE HINWEISE

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25. November 2026

KONTAKTSTELLE

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Abteilung Sicherheit