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Schlussbericht zum Schwerpunktprogramm 2018 - 2022

12. April 2022
Der Stadtrat zieht eine positive Bilanz zur Umsetzung seines Schwerpunktprogramms 2018 bis 2022. Seine ambitionierten Ziele konnten trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen fast vollständig erfüllt werden.

Illnau-Effretikon – ein nachhaltig attraktiver Standort für alle. Dieser Leitsatz steht über dem Schwerpunktprogramm 2018 bis 2022 des Stadtrats. Als Orientierungsrahmen für die sieben Schwerpunkte der laufenden Amtsdauer diente die von der UNO beschlossene «Agenda 2030». Die vom Stadtrat im Dezember 2018 definierten Ziele waren ehrgeizig. Die Corona-Pandemie stellte sich zudem als hartnäckige, unerwartete Erschwernis heraus. Trotzdem konnten erfreulicherweise die gesetzten Vorgaben grossmehrheitlich erreicht werden. Die Resultate der im Sommer 2021 durchgeführten Bevölkerungsbefragung zeigen, dass die Illnau-Effretikerinnen und -Effretiker mit ihrem Wohnort überdurchschnittlich zufrieden sind.

Im Hinblick auf die sich zu Ende neigende Amtsdauer zieht der Stadtrat summarisch die folgende Schlussbilanz zu seinem Schwerpunktprogramm:


SCHWERPUNKT 1:
GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT UNTERSTÜTZEN

Dank der Schaffung einer Stelle für Sozialberatung war es ab Herbst 2020 verstärkt möglich, Bevölkerungsgruppen in schwierigen Lebenssituationen adäquat zu beraten und zu unterstützen. Dies zeigte auch einen positiven Einfluss auf die Sozialhilfequote. Das neu lancierte Projekt «Fit für den Kindergarten» konnte erfolgreich etabliert werden. Dank dem Konzept «Ein starkes Netz fürs Alter» wurde eine klare Grundlage geschaffen, um die Angebote für die ältere Bevölkerung zu bündeln und zielgruppenspezifisch auszubauen. Dabei bilden die Projekte «Gupfen» in Illnau und «Wohnen am Stadtgarten» in Effretikon zentrale Elemente. Das Potenzial der Freiwilligenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung kam bei der Bewältigung der Corona-Pandemie erfreulich gut zur Geltung. Es ist aktuell auch wieder gefragt bei der Hilfestellung für ukrainische Flüchtlinge.


SCHWERPUNKT 2:
RAUMPLANERISCHE ENTWICKLUNG GESTALTEN

Im Rahmen einer Referendumsabstimmung genehmigte die Stimmbevölkerung den revidierten kommunalen Richtplan. Dieser bildet die Grundlage für die Revision der Bau- und Zonenordnung. Das Stadtparlament genehmigte diese umfassende Vorlage an seiner letzten Sitzung. Im Rahmen der Zentrumsentwicklung von Effretikon konnten bislang vier Gestaltungspläne vom Parlament genehmigt werden. Zwei weitere bedeutende Gestaltungspläne, mit denen in zentrumsnaher Lage eine Verdichtung bei hoher baulicher Qualität und attraktiven Freiräumen ermöglicht werden soll, sind in Arbeit. Bei drei zusätzlichen Baufeldern haben Planungen begonnen. In zwei Freiraumkonzepten sind die übergeordneten Festlegungen für den öffentlichen Raum östlich und westlich des Bahnhofs Effretikon definiert.

Für den Dorfplatz in Illnau liegt ein Projekt zur Genehmigung durch das Stadtparlament vor. Im Gebiet Hagenbüel, Illnau, wurde der Gestaltungsplan festgesetzt und im Areal Gupfen liegt nach einem Wettbewerbsverfahren ein Gestaltungsplan-Entwurf vor. Dieser beinhaltet unter anderem ein Verkaufslokal für einen Detailhändler. Ebenso konnten zusammen mit den Grundeigentümern erste Grundlagen für den Masterplan im Gebiet Geen, Illnau, zusammengestellt werden. Das kommunale Inventar schützenswerter Objekte wurde revidiert und mit den Objekten der ehemaligen Gemeinde Kyburg ergänzt.


SCHWERPUNKT 3:
KLIMAWANDEL ALS HERAUSFORDERUNG ANGEHEN

Der neue kommunale Energieplan konnte in Kraft gesetzt werden. Er bildet insbesondere die Grundlage für die künftige Wärmeversorgung in der Stadt. Der Stadtrat verabschiedete das (Elektro-)Mobilitätskonzept, ebenso das Förderreglement Gebäudeenergieausweis (GEAK®Plus) für Hauseigentümer. Dank dem vom Stadtrat genehmigten Gesamtförderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie dem vom Parlament dafür bewilligten Rahmenkredit wird es möglich sein, in den nächsten Jahren vielfältige Investitionen und Massnahmen zum Schutz des Klimas anzustossen und umzusetzen. Mit dem Naturschutzkonzept 2030 geht es unter anderem darum, die Artenvielfalt zu erhalten und zu steigern. Ein konkreter Plan sorgt dafür, dass effektiv Massnahmen umgesetzt werden. Im Januar 2021 setzte der Stadtrat die Richtlinie «Nachhaltige Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen» in Kraft. Die kürzliche Verleihung des Energiestadtlabels «Gold» belohnt die langjährige zielgerichtete Arbeit der Stadt in diesem Bereich. In einem detaillierten Bericht wurden die wichtigsten Herausforderungen des Klimawandels für die Stadt und mögliche Massnahmen erfasst.


SCHWERPUNKT 4:
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN STÄRKEN

Die Wirtschaftsstandort-Strategie mit dem Hauptziel «Ansiedlung von zusätzlichen Arbeitsplätzen» inklusive Definieren von Massnahmen wurde ausgearbeitet und festgesetzt. Ein Meilenstein konnte damit erreicht werden. Als eine in der Strategie definierte Hauptmassnahme trat im Frühjahr 2020 ein Wirtschaftsförderer seine Tätigkeit in Illnau-Effretikon an. Die Umsetzung der Strategie ist danach angelaufen. Ein Schwerpunkt bildete dabei vor allem die Vernetzung der verschiedenen Akteure, die Beratung bei Entwicklungsprojekten in Arbeitsplatzgebieten und die Vermittlung von Angeboten. Mit dem städtischen Nothilfeprogramm unterstützte die Stadt erfolgreich vor allem kleinere Unternehmungen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.


SCHWERPUNKT 5:
INFRASTRUKTUR ZUKUNFTSGERICHTET BEREITSTELLEN

Bei den Hochbauten ist die Sanierung der Schulanlage Watt im Gange und wird im Sommer abgeschlossen. Für den Neubau der Mehrzweckanlage Eselriet bewilligte das Stadtparlament den Planungskredit. Anschliessend konnte der Architekturwettbewerb erfolgreich durchgeführt werden. Das Parlament stimmte dem Projektierungskredit zu, so dass nun das Bauprojekt ausgearbeitet werden kann. Der Baukredit für den neuen Vierfachkindergarten Rosswinkel wurde an der Volksabstimmung deutlich angenommen. Zudem bewilligte das Parlament den Planungskredit für die Schulraumerweiterung Eselriet. Das Regenbecken Brandriet und das Versickerungsbecken Schoren sind erstellt. Die Grundlagen für die Zukunft der Kläranlage Mannenberg wurden vertieft, sodass die zuständigen Behörden die notwendigen Entscheide fällen können.

Beim Bahnhof Effretikon musste festgestellt werden, dass trotz intensiver Bemühungen in den nächsten Jahren keine massgebenden Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit erzielt werden können. Die geplante Verlegung des Bushofes in den Bereich der Rosenwegunterführung wird wenigstens einen Teil zu einer komfortableren Situation beitragen. Die Realisierung des neuen Bushofs hängt auch von den Plänen des privaten Investors ab. Der entsprechende Architekturwettbewerb ist abgeschlossen und die weiteren Planungsschritte sind definiert.


SCHWERPUNKT 6:
RESSOURCENEINSATZ WEITER OPTIMIEREN

Der Steuerfuss wurde in zwei Schritten von 115 auf 113 und dann auf 110 % reduziert. Die langfristigen Schulden konnten von 57 Millionen Franken im Jahr 2014 auf 30 Millionen Franken im Jahr 2021 gesenkt werden. Die städtische Finanzlage hat sich erfreulich verbessert. Dies zeigt auch die Finanzplanung über die nächsten Jahre an.

Mit der neuen Webseite konnten die städtischen Dienstleistungen benutzerfreundlicher und in zunehmenden Masse auch digital zur Verfügung gestellt werden. Diverse Projekte trugen dazu bei, Arbeitsprozesse zu digitalisieren und die selbstverständliche professionelle Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln durch die Mitarbeitenden zu fördern. Dabei werden vor allem Effizienzsteigerungen angestrebt.


SCHWERPUNKT 7:
KOOPERATIONSFORMEN OPTIMAL AUSRICHTEN

Das Projekt «Überprüfung der Organisationsformen» ist abgeschlossen. Der Stadtrat kam dabei zur Erkenntnis, dass auf die konkrete Ausarbeitung von Ausgliederungsvorlagen zu verzichten sei. Er gedenkt, an der Organisationsform der städtischen Leistungen und Betriebe festzuhalten. Nebst den grundsätzlichen Überlegungen des Stadtrats fiel unter anderem ins Gewicht, dass weder aus der Bevölkerung noch aus dem Parlament starke Bestrebungen oder politische Haltungen für die Ausgliederung oder sogar Privatisierung von namhaften städtischen Aufgaben spürbar sind.

Die totalrevidierte Gemeindeordnung wurde per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dies gilt ebenso für die neue Geschäftsordnung des Stadtparlamentes. Damit sind die wichtigsten Grundlagen für die politische Arbeit in Illnau-Effretikon auf dem aktuellsten Stand.

 

FAZIT

Die innerhalb der sieben Schwerpunkte formulierten Ziele konnten grösstenteils erreicht oder zumindest bearbeitet werden. Da in den sieben Schwerpunkten alle 17 Hauptziele der UN-Agenda 2030 enthalten sind (siehe Schwerpunktprogramm, S. 3) hat die städtische Arbeit in der ablaufenden Amtszeit auf lokaler Ebene sicher einen Beitrag zur Erfüllung der Agenda 2030 geleistet.

Der Stadtrat dankt allen, die in irgendeiner Form zum Gelingen der Legislatur 2018 – 2022 beigetragen haben.

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